„Wir können alles außer Antifaschismus“
Zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall des Versandhändlers von Kleidungsstücken und Ansteckern mit Anti-Nazi-Symbolen, erklärt der Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL) im Europäischen Parlament, Tobias Pflüger, aus Baden-Württemberg:
Ich begrüße die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), das Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen den Versandhändler Jürgen Kamm aufzuheben. Ich bin froh, dass das unsinnige Vorgehen der baden-württembergischen Justiz nun beendet wird. Es ist einfach absurd, Menschen anzuklagen, die durch das Anstecken oder Tragen von Kleidungsstücken und Ansteckern mit Anti-Nazi-Symbolen klar ihre antifaschistische Grundhaltung zum Ausdruck bringen, als würden sie Nazisymbole – also Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – verwenden.
Wenn ich über diese Verfahren im europäischen Kontext berichtet habe, war die Reaktion immer nur Kopfschütteln über die deutschen Justizbehörden. Ich musste mich als Baden-Württemberger für das Vorgehen von Stuttgarter Staatsanwaltschaft und Landgericht Stuttgart schämen. Gilt hier das Motto: „Wir können alles, ausser Antifaschismus“?
Jetzt muss der mit der Beschlagnahme eines Großteiles seiner Waren entstandene existentielle Schaden für Jürgen Kamm wieder gut gemacht werden.
Straßbourg, 15. März 2007