Neue Zeitrechnung – EU-Richtlinie über Lenk- und Ruhezeiten tritt in Kraft
Heute, am 11. April 2007, tritt die über mehrere Jahre verhandelte neue EU-Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern sowie die Richtlinie über Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung dieser Sozialvorschriften im Straßenverkehr in Kraft. Als wichtigste Veränderungen sind hervorzuheben:
Die zweiwöchentliche Lenkzeit ist auf maximal 90 Stunden beschränkt, wobei pro Woche nicht mehr als 56 Stunden gefahren werden dürfen. Die tägliche Ruhezeit, die wie bisher mindestens 11 Stunden betragen muss, kann in Abschnitte von zuerst 3 und später 9 Stunden aufgeteilt werden, damit dann aber um eine Stunde ausgedehnt. Fahren mehrere Fahrer, muss die jeweilige Ruhezeit innerhalb von 30 Stunden nun 9 statt vorher 8 Stunden betragen. Wöchentlich gilt wie bisher eine Ruhezeit von mindestens 45 Stunden, die auf 24 Stunden verkürzt werden kann. Für diese Verkürzung gilt jedoch nun, dass entweder a) innerhalb von 2 Wochen 2 Ruhezeiten von je 45 eingehalten werden müssen oder b) eine 45h-Ruhezeit zuzüglich einer 24h-Ruhezeit unter der Bedingung, dass innerhalb von drei Wochen ein Ausgleich geschaffen wird. Nach sechs 24h-Zeiträumen ist in jedem Fall eine wöchentliche Ruhezeit einzulegen. Neu ist, dass es hier keine Ausnahmen mehr gibt.
Besonders wichtig für Arbeitnehmer: Laut der neuen Verordnung ist es grundsätzlich zunächst das Unternehmen, dass für Verstöße seiner Fahrer haftbar gemacht wird. Damit soll sichergestellt werden, dass Fristen für Transportaufträge realistisch festgelegt werden und Fahrer nicht von vorn herein gezwungen sind, die Vorschriften zu übertreten.
Die Einführung des digitalen Tachographen erweitert und verbessert die Kontrollmöglichkeiten. Auch werden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Einhaltung der Sozialvorschriften häufiger und umfassender zu kontrollieren.
Als Berichterstatter des Europäischen Parlaments bin ich sehr froh, dass diese beiden Gesetze nun endlich in der Praxis gelten. Damit ist gegen eine ganze Reihe von Widerständen durchaus ein guter Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen getan. Lücken gibt es leider noch allemal: So fallen Fahrzeuge unter 3,5 t nicht unter diese Bestimmungen. Ich halte dies für einen großen Mangel, da immer mehr Transporte mit solchen Fahrzeugen ausgeführt werden und deren Unfallhäufigkeit steigt. Auch konnten sich die EU-Mitgliedstaaten weder auf eine rechtsverbindliche Definition, was als Regelverstoß gelten soll noch auf die Harmonisierung von Sanktionen bei festgestellten Verstößen verständigen. Sehr zu meinem Bedauern gab es in den Verhandlungen keine Mehrheiten für die verbindliche Kopplung mit der Arbeitszeitrichtlinie Erst recht führt bislang kein Weg zur Einführung vergleichbarer Löhne für Berufskraftfahrer. Es bleibt also sozialpolitisch noch einiges zu tun in der EU.