Wagenknecht: Berlin Vorreiter bei Zerschlagung des öffentlichen Bankensektors

„Wo Sparkasse drauf steht, muss nicht immer Sparkasse drin sein“ – mit dieser Formel könnte man den Kompromiss beschreiben, auf den sich deutsche Regierung und EU-Kommission nach monatelangen Verhandlungen geeinigt haben. Zumindest in Berlin soll es auch potentiellen „privaten“ Käufern der Berliner Sparkasse erlaubt sein, den Namen „Sparkasse“ zu verwenden, der nach §40 Kreditwesengesetz (KWG) öffentlich-rechtlichen Instituten mit gemeinwohlorientierter Geschäftspolitik vorbehalten ist.

Zwar betont die Bundesregierung, dass Berlin ein Sonderfall sei und das Kreditwesengesetz im Rest der Republik nicht angetastet werden soll. Doch was ist, wenn weitere Kommunen sich zum Verkauf ihrer Sparkasse entschließen, um auf diese Weise ihren Haushalt zu sanieren? Spätestens dann dürfte der Konflikt um §40 KWG wieder eskalieren und es dürfte schwierig sein, zu begründen, warum man anderen Kommunen verwehrt, was man in Berlin gestattet hat.

Die einzigen, die eine schrittweise Zerstörung des öffentlich- rechtlichen Bankensektors noch verhindern können, sitzen in Berlin. Denn Sparkassenrecht ist Landesrecht und Berlin war das erste Bundesland, das ein Sparkassengesetz verabschiedet hat, das – wie Prof. Dr. Bernhard Nagel in einem juristischen Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung feststellt – sowohl dem deutschen Kreditwesengesetz (KWG) als auch dem deutschen Aktienrecht widerspricht (vgl. Bernhard Nagel: Die Veräußerung der Berliner Sparkasse und die Vereinbarkeit von §40 KWG mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht, Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung, 03.11. 2006, S. 14)

Ich fordere den Berliner Senat daher eindringlich auf zu verhindern, dass der „Name Sparkasse“ an den Meistbietenden verkauft wird! Stattdessen sollte der Berliner Senat nach Wegen suchen, die Berliner Sparkasse als eine vollrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts
wiederherzustellen, die – wie in anderen Bundesländern auch – ihre Gewinne gemeinnützig verwendet und ihre Tätigkeit auf das Gemeinwohl und die Förderung der lokalen mittelständischen Wirtschaft ausrichtet. Dazu müsste das Berliner Sparkassengesetz geändert und wieder mit deutschem Recht in Einklang gebracht werden.

* Sahra Wagenknecht ist Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS.

Quelle:
Linkszeitung