Italienische Mitte-Linksregierung will EU-Verfassungsprozess voranbringen

Anlässlich eines Treffens mit italienischen Spitzenpolitikern erklärt die Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europaparlaments und Mitglied des Verfassungsausschusses:

Anlässlich eines Treffens mit italienischen Spitzenpolitikern erklärt die Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europaparlaments und Mitglied des Verfassungsausschusses:

Eine Abordnung des Verfassungsausschusses des Europäischen Parlaments traf am 29. Juni in Rom mit Staatspräsident Giorgio Napolitano, Vertretern der Ausschüsse für Außen- und Europapolitik beider Kammern des italienischen Parlaments und Europaministerin Emma Bonino zusammen, um über den Fortgang des europäischen Verfassungsprozesses zu beraten.

Alle Gesprächspartner betonten, dass die neue italienische Regierung eine aktive Rolle spielen werde, um den Verfassungsprozess voranzubringen. Übereinstimmung bestand darin, dass der geltende Nizza-Vertrag keine ausreichende Grundlage für die Zukunft der Europäischen Union darstelle, insbesondere nicht für weitere Erweiterungen nach 2007. Die italienische Regierung unterstütze den Verfassungsprozess, um eine Politische Union Europas zu schaffen. Der Prozess der Ratifizierung der Verfassung sollte fortgesetzt werden. Gleichzeitig müsse den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger durch konkrete und sichtbare Ergebnisse der europäischen Politik entsprochen werden. Es sei erforderlich, eine Lösung zu finden, um sowohl den Staaten, die Ja zur Verfassung gesagt haben, Rechnung zu tragen als auch jenen, wo Bürgerinnen und Bürger Nein sagten.

Präsident Giorgio Napolitano unterstrich, dass Neuverhandlungen zur Verfassung den erreichten Konsens untergraben würden. Neuverhandlungen seien deshalb keine Lösung. Es sei nicht zu erwarten, dass dadurch ein besseres Ergebnis zu erreichen sei. Vielmehr müsse mit neuen Problemen und Schwierigkeiten gerechnet werden, die den Verfassungsprozess insgesamt in Frage stellen könnten. Auf jeden Fall komme es darauf an, die in Teil I und Teil II verankerte Substanz der Verfassung zu erhalten. Man könne auch von den Staaten, die der Verfassung zugestimmt haben, nicht verlangen, ihre Ratifikation als ungültig zu erklären.

Rom, den 30. Juni 2006