Gericht bescheinigt „Zivilcourage gegen Rechtsextremismus“ und hält gleichzeitig Berufsverbot aufrecht – Massive Menschenrechts- verletzung sowie Verstoß gegen EU-Vertrag und Menschenrechts- konvention (EMRK)
Zur heutigen Bekanntgabe des Urteils vom Verwaltungsgerichts Karlsruhe, dass
die Klage des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy gegen das
über ihn verhängte Berufsverbot abgewiesen wird, erklärt der
baden-württembergische Europaabgeordnete der Linksfraktion (GUE/NGL), Tobias
Pflüger:
Das Berufsverbots-Verfahren gegen Michael Csaszkóczy hat mittlerweile die
Grenze der Absurdität überschritten. Es ist einfach mehr als sonderbar, dass
einerseits sowohl vom Schulamt, als auch vom Gericht dem Lehrer
„Friedfertigkeit und Zivilcourage gegen Rechtsextremismus“ attestiert wird,
und andererseits mit dem Urteil in der gleichen Verhandlung eben wegen
dieser Zivilcourage an der undemokratischen Praxis des Berufsverbotes
festgehalten wird.
Das Gericht verletzt damit auch das im EU-Vertrag festgeschriebene Recht auf
freie Berufswahl und das EU-Diskriminierungsverbot. Zugleich ist das Urteil
ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, in der die
Berufsfreiheit garantiert ist. Bereits 1995 wurden Berufsverbote vom
Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt.
Berufsverbote waren schon in der Hochphase nach dem so genannten
Radikalenerlass ein Skandal, heute sind Berufsverbote mehr denn je völlig
fehl am Platz. Es ist ein Weg zurück in eine düstere Vergangenheit. Die
heutige Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat sich mit dem
Berufsverbotsverfahren gegen Michael Csaszkóczy in Baden-Württemberg in
bleibende Erinnerung gebracht, sie ist wesentlich verantwortlich für das
Verbauen seiner Lebensperspektiven.
Bei dem, was Michael Csaszkóczy vorgeworfen wird, geht es einzig allein um
eine so genannte Kontaktschuld. Denn das Gericht sieht keinerlei Hinweise
für ein irgendwie geartetes Fehlverhalten. Allein sein Engagement in der
Antifaschistischen Initiative Heidelberg wird nun dem Lehrer Michael
Csaszkóczy vorgeworfen. Es muss ein für allemal Schluss sein mit der
Bestrafung von absolut notwendigem Engagement gegen Faschismus und
Rassismus.
Das Bundesland Hessen schloss sich 2005 dem von Baden-Württemberg verhängten
Berufsverbot an und bestätigte am vergangenen Mittwoch (08.03.) auch in
Hessen ein Berufsverbot.
Die jetzt abgewiesene Klage des Lehrers Michael Csaszkóczy gegen das gegen
ihn verhängte Berufsverbot ist ein weiterer nicht hinzunehmender Schritt in
Richtung massiver Grundrechtseinschränkung. Es gilt diesen
Menschenrechtsverletzungen entgegenzutreten, von daher unterstütze ich die
bundesweite Demonstration gegen Berufsverbote am 25.03.2006 in Karlsruhe.
Strasbourg, 13. März 2006