GABI ZIMMER: AUSHÖHLUNG DER EU-ARBEITSZEITRICHTLINIE STOPPEN
Pressemitteilung anlässlich der Tagung des Sozialministerrates am 1. und 2. Juni zur Arbeitszeitrichtlinie.
PRESSEMITTEILUNG DER EUROPAABGEORDNETEN GABI ZIMMER (Linkspartei.PDS)
Brüssel, 01. Juni 2006
ZIMMER: AUSHÖHLUNG DER EU-ARBEITSZEITRICHTLINIE STOPPEN
Die Linke im Europäischen Parlament hat am Donnerstag den Sozialministerrat aufgefordert, den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft zur EU-Arbeitszeitrichtlinie strikt abzulehnen. „Eine Revision der EU-Arbeitszeitrichtlinie muss zum sozialen Fortschritt in Europa beitragen und die Schutzrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbessern“, erklärte am Donnerstag die Sprecherin der Linkspartei.PDS im Europäischen Parlament, Gabi Zimmer. Was derzeit im Rat verhandelt werde, sei „ein brachialer Abbau von ohnehin schwachen Schutzrechten“.
Die österreichische Ratspräsidentschaft hatte in dieser Woche vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten per Gesetz abweichende Regelungen für Arbeitnehmer mit mehr als einem Beschäftigungsverhältnis erlassen könnten. Mit dieser Regelung wäre es dann möglich, dass die maximal zulässige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden überschritten wird. Für Beschäftigte, die über ein reguläres Arbeitsverhältnis und ein oder zwei weitere Minijobs verfügten, entfielen damit die Schutzrechte nach der EU-Richtlinie bezüglich der Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit.
Außerdem soll mit dem Vorschlag erreicht werden, dass auf dem Weg von Tarifverträgen und Betriebvereinbarungen oder durch nationalstaatliche Gesetze nach Anhörung der Sozialpartner abweichend von den Bestimmungen der Richtlinie längere Arbeitszeiten als durchschnittlich 48 Stunden pro Woche festgelegt werden können (Artikel 22 zum opt-out). „Damit stößt die Ratspräsidentschaft das Europäische Parlament vor den Kopf“, kommentierte Zimmer. Dieses habe unmissverständlich gefordert, die bestehende Opt-out-Regelung nach einer Übergangsfrist von drei Jahren aus der Richtlinie zu streichen.
Als skandalös bezeichnete Zimmer auch die Punkte, über die im Rat bereits Einigkeit bestanden hatte. So soll der Bezugszeitraum zur Ermittlung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit nicht nur per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, sonder auch per Gesetz oder Verordnung der Mitgliedstaaten generell auf 12 Monate ausgedehnt werden können. Schon mit dem derzeit geltenden Regelbezugzeitraum von 4 Monaten sind bis zu 89 Stunden Arbeitszeit in einer einzigen Woche möglich. „Die klaren Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu Bereitschaftszeiten will der Rat kippen, indem der Begriff einer ‚inaktiven Bereitschaftszeit‘ eingeführt wird, die nicht als Arbeitszeit gilt“, sagte Zimmer.
Würden diese Vorschläge europäisches Gesetz, dann wäre selbst die sehr schwache Begrenzung der maximalen Arbeitszeit vollkommen ausgehöhlt, erklärte die Politikerin weiter. „Die Linke wird im Hinblick auf die Zweite Lesung im Europäischen Parlament dafür kämpfen, dass dieser Angriff auf die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa abgewehrt wird und die angestrebte Revision der Richtlinie zu Fall kommt“, kündigte sie an.