Erklärung vom 14 Juni 2006 zur Abstimmung über die Entschließung des Europäischen Parlaments
zu den Folgen des Urteils des Gerichtshofs vom 13. September 2005 (Rs. C-176/03, Kommission gegen Rat) – Gargani-Bericht [2006/2007(INI)]
Einmal mehr hat der EuGH feststellen müssen, dass der Rat gegen den EG-Vertrag verstieß. Der Rat hat versucht, sich durch die Wahl einer anderen als der im Vertrag vorgesehenen Rechtsgrundlage der Mitwirkung des Parlaments bei der Gesetzgebung zu entledigen. Deshalb ist seine Verurteilung durch die Luxemburger Richter keine Überraschung. Sie war vielmehr vorhersehbar und ist in jeder Hinsicht begrüßenswert.
Selbstverständlich sind alle Institutionen gefordert, das Urteil zu analysieren und Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Nicht nachvollziehbar ist für mich jedoch, welche Konsequenzen die Kommission vorschlägt. Obwohl der EuGH sehr bedächtig vorging und nochmals den Grundsatz wiederholte, wonach die EG keine originäre Strafrechtskompetenz besitze, und deshalb ausdrücklich dem EG-Vertrag nur für ganz bestimmte Konstellationen eine ergänzende strafrechtliche Gesetzgebungskompetenz entnahm, scheint die Kommission aus dem EuGH-Urteil den Schluss einer strafrechtlichen Generalkompetenz der EG ableiten zu wollen. Nach dem Rat ist es nun auch die Kommission, die den europäischen Verträgen eigene Kompetenzen entnehmen will, die ihnen die Mitgliedstaaten so nicht übertragen haben.
Die Herangehensweise der Kommission ist nicht nur in weiten Teilen rechtswidrig. Sie ist vielmehr auch integrationspolitisch inakzeptabel. Daher hat das Parlament mit dem Bericht Gargani dem Ansinnen der Kommission zu Recht ein Stoppsignal gesetzt.
Erklärung vom 14 Juni 2006
zur Abstimmung über die Entschließung des Europäischen Parlaments
zu den Folgen des Urteils des Gerichtshofs vom 13. September 2005 (Rs. C-176/03, Kommission gegen Rat) – Gargani-Bericht [2006/2007(INI)]
Einmal mehr hat der EuGH feststellen müssen, dass der Rat gegen den EG-Vertrag verstieß. Der Rat hat versucht, sich durch die Wahl einer anderen als der im Vertrag vorgesehenen Rechtsgrundlage der Mitwirkung des Parlaments bei der Gesetzgebung zu entledigen. Deshalb ist seine Verurteilung durch die Luxemburger Richter keine Überraschung. Sie war vielmehr vorhersehbar und ist in jeder Hinsicht begrüßenswert.
Selbstverständlich sind alle Institutionen gefordert, das Urteil zu analysieren und Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Nicht nachvollziehbar ist für mich jedoch, welche Konsequenzen die Kommission vorschlägt. Obwohl der EuGH sehr bedächtig vorging und nochmals den Grundsatz wiederholte, wonach die EG keine originäre Strafrechtskompetenz besitze, und deshalb ausdrücklich dem EG-Vertrag nur für ganz bestimmte Konstellationen eine ergänzende strafrechtliche Gesetzgebungskompetenz entnahm, scheint die Kommission aus dem EuGH-Urteil den Schluss einer strafrechtlichen Generalkompetenz der EG ableiten zu wollen. Nach dem Rat ist es nun auch die Kommission, die den europäischen Verträgen eigene Kompetenzen entnehmen will, die ihnen die Mitgliedstaaten so nicht übertragen haben.
Die Herangehensweise der Kommission ist nicht nur in weiten Teilen rechtswidrig. Sie ist vielmehr auch integrationspolitisch inakzeptabel. Daher hat das Parlament mit dem Bericht Gargani dem Ansinnen der Kommission zu Recht ein Stoppsignal gesetzt.