Der 8. März war ein guter Tag für Europas Hafenarbeiter
Zum endgültigen Aus der Richtlinie für Hafendienstleistungen erklärt die Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:
Der diesjährige Internationale Frauentag war nicht nur ein wichtiger Tag im Kampf für die Gleichstellung der Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft. Der 8. März war vielmehr auch ein guter Tag für alle Hafenarbeiter in der Europäischen Union, denn die EU-Kommission hat an diesem Tag beschlossen, ihren Vorschlag für eine Richtlinie über den Marktzugang zu Hafendienstleistungen zurückzuziehen. Damit ist endlich eines der zentralen neoliberalen Deregulierungsprojekte endgültig vom Tisch.
Es war auch wahrlich höchste Zeit für diesen Schritt der EU-Kommission. Zum einen hatten die Hafenarbeiter aus Rotterdam, Hamburg und anderen europäischen Seehäfen mit ihren machtvollen Demonstrationen der EU-Kommission klar die rote Karte gezeigt. Zum anderen hat der Gesetzgeber, das Europäische Parlament, die rote Karte sogar zweimal gezückt. Abgesehen davon, dass der Versuch der Kommission, die Richtlinie nach ihrem ersten Scheitern im Parlament über einen zweiten Anlauf doch noch durchzudrücken, politisch nicht nachvollziehbar war, ist die jetzige Entscheidung auch aus institutioneller Sicht nur zu begrüßen.
Denn: der europäische Gesetzgebungsprozess weist noch immer etliche Besonderheiten auf. Dazu gehört, dass die Ablehnung eines Gesetzgebungsvorschlages der Kommission durch das Parlament nicht zwingend auch das sofortige Ende des Gesetzgebungsprozesses bedeutet. Doch wenn das einzige direkt gewählte europäische Vertretungsorgan der Bürgerinnen und Bürger einen Gesetzgebungsvorschlag ablehnt, dann muss ein Gesetzgebungsprozess, der das Prädikat „demokratisch“ beansprucht, auch beendet werden. Diesem demokratischen Grundanspruch hat die Kommission nun entsprochen. Als Mitglied des Verfassungsausschusses und Berichterstatterin des Parlaments für die Überprüfung von Vorschlägen, die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befinden, erwarte ich, dass sich die Kommission im Zuge ihrer angekündigten Vorhaben zur besseren Rechtssetzung in allen anderen vergleichbaren Situationen ebenso verhält.
Brüssel/Berlin, den 10. März 2006
Zum endgültigen Aus der Richtlinie für Hafendienstleistungen erklärt die Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:
Der diesjährige Internationale Frauentag war nicht nur ein wichtiger Tag im Kampf für die Gleichstellung der Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft. Der 8. März war vielmehr auch ein guter Tag für alle Hafenarbeiter in der Europäischen Union, denn die EU-Kommission hat an diesem Tag beschlossen, ihren Vorschlag für eine Richtlinie über den Marktzugang zu Hafendienstleistungen zurückzuziehen. Damit ist endlich eines der zentralen neoliberalen Deregulierungsprojekte endgültig vom Tisch.
Es war auch wahrlich höchste Zeit für diesen Schritt der EU-Kommission. Zum einen hatten die Hafenarbeiter aus Rotterdam, Hamburg und anderen europäischen Seehäfen mit ihren machtvollen Demonstrationen der EU-Kommission klar die rote Karte gezeigt. Zum anderen hat der Gesetzgeber, das Europäische Parlament, die rote Karte sogar zweimal gezückt. Abgesehen davon, dass der Versuch der Kommission, die Richtlinie nach ihrem ersten Scheitern im Parlament über einen zweiten Anlauf doch noch durchzudrücken, politisch nicht nachvollziehbar war, ist die jetzige Entscheidung auch aus institutioneller Sicht nur zu begrüßen.
Denn: der europäische Gesetzgebungsprozess weist noch immer etliche Besonderheiten auf. Dazu gehört, dass die Ablehnung eines Gesetzgebungsvorschlages der Kommission durch das Parlament nicht zwingend auch das sofortige Ende des Gesetzgebungsprozesses bedeutet. Doch wenn das einzige direkt gewählte europäische Vertretungsorgan der Bürgerinnen und Bürger einen Gesetzgebungsvorschlag ablehnt, dann muss ein Gesetzgebungsprozess, der das Prädikat „demokratisch“ beansprucht, auch beendet werden. Diesem demokratischen Grundanspruch hat die Kommission nun entsprochen. Als Mitglied des Verfassungsausschusses und Berichterstatterin des Parlaments für die Überprüfung von Vorschlägen, die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befinden, erwarte ich, dass sich die Kommission im Zuge ihrer angekündigten Vorhaben zur besseren Rechtssetzung in allen anderen vergleichbaren Situationen ebenso verhält.
Brüssel/Berlin, den 10. März 2006