Das Parlament lässt beim Datenschutz nicht locker

Zur heutigen Abstimmung über die Empfehlungen des Europäischen Parlaments an den Rat über die Entwicklung der Verhandlungen über den Rahmenbeschluss zum Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, erklärt die Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:

Zur heutigen Abstimmung über die Empfehlungen des Europäischen Parlaments an den Rat über die Entwicklung der Verhandlungen über den Rahmenbeschluss zum Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, erklärt die Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:

„Das Europäische Parlament hat heute den Rat erneut in großer Einmütigkeit aufge-fordert, endlich den Rahmenbeschluss zum Schutz personenbezogener Daten zu beschließen und so ein adäquates Datenschutzniveau bei der polizeilichen und justi-ziellen Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu schaffen.

Dieser Rahmenbeschluss ist seit langem überfällig, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung großer Informationsdatenbanken wie dem Schengener Informationssys-tem (SIS II) und dem Visainformationssystem (VIS). Das Europaparlament hält es zu Recht für unverantwortlich, Informationssysteme mit derart riesigen Datenmengen zu schaffen, ohne zuvor den Datenschutz adäquat sicher zu stellen. Der derzeitige Ver-handlungsstand im Rat lässt vielmehr befürchten, dass der dringend benötigte Rah-menbeschluss selbst hinter dem jetzigen Datenschutzniveau zurückbleibt, das auf der Konvention Nr. 108 des Europarates aus dem Jahre 1981 beruht.
Ein Hauptstreitpunkt im Rat ist die Frage, welchen Anwendungsbereich der Rah-menbeschluss haben soll. Einige wenige Regierungen stellen sich nach wie vor da-gegen, eine einheitlich europäische Regelung zu schaffen, die den Datenschutz für alle im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen ver-arbeiteten Daten gewährleistet. Eine solche Position stellt jedoch für das Parlament die Sinnhaftigkeit des gesamten Projekts in Frage. Eine Trennung der Daten je nachdem, ob es sich um einen rein innerstaatlichen oder einen grenzüberschreiten-den Sachverhalt handelt, ist kaum möglich. Dies würde nicht nur zu erhöhtem Auf-wand und höheren Kosten, sondern vor allem zu größerer Rechtsunsicherheit auf Seiten der Betroffenen führen.

Der Rat ist gefordert, endlich zu handeln. Das Parlament hat heute klar signalisiert, dass es den Rahmenbeschluss des Rates als Voraussetzung für das SIS II und das VIS ansieht. Sollte der Rat sich weiterhin völlig über die Position des Parlaments hin-wegsetzen und versuchen, den Rahmenbeschluss seines Inhalts zu entleeren, dann ist das Parlament notfalls auch bereit, im nächsten Jahr die Verabschiedung des VIS zu verzögern.“