Am Ende der ersten Weghälfte steht ein akzeptabler Kompromiss
Zum Verfahren um die Neuordnung der Ruhe- und Lenkzeiten von Berufskraftfahrern sowie der Kontrollmaßnahmen von Sozialvorschriften im Straßenverkehr erklärt Helmuth Markov, Europaabgeordneter der Linkspartei.PDS und zuständiger Berichterstatter des Parlaments bei den Kompromissverhandlungen zwischen Rat und Parlament:
Im September 2001 wurde von der Kommission ein neues Weißbuch „Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“ verabschiedet. Die Kommission schlug über 60 verschiedene Maßnahmen und ein Aktionsprogramm vor, speziell auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Im Vermittlungsverfahren haben wir folgende Ergebnisse erzielt:
– Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten.
– Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten und nicht dazu führen, dass die in der Arbeitszeitrichtlinie festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wird.
– Die summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen darf 90 Stunden nicht überschreiten.
– Die regelmäßige tägliche Ruhezeit beträgt 11 Stunden hintereinander oder aber bei einer Zweiteilung mindestens 3 und 9 Stunden.
– Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit ist auf mindestens 45 Stunden festgeschrieben.
– Der digitale Tachograph wurde eingeführt, wodurch eine bessere und erweiterte Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften möglich ist.
– Die Haftung der Verkehrsunternehmen wurde klarer geregelt.
– Die vorgeschriebene Kontrolldichte wurde ab 2008 auf 2% und ab 2010 auf 3% erhöht.
– Die Kontrollen müssen sowohl auf der Strasse als auch auf dem Betriebsgelände der Unternehmen vollzogen werden.
Grundsätzlich sollten Verordnung und Richtlinie zu einer Verbesserung und Harmonisierung der Arbeitsbedingungen der Kraftfahrer und einer Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit führen sowie faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. Anhand dessen, was nun von diesen positiven Absichten tatsächlich in konkrete Politik mündet, wird klar: Es gibt keine einzige Verschlechterung gegenüber bisherigen Bestimmungen.
Dennoch:
– Fahrzeuge unter 3.5 t sind von der Verordnung ausgenommen, gleichwohl immer mehr Transporte mit diesen Gewichtskategorien vorgenommen werden und deren Unfallhäufigkeit steigt.
– Es gibt lediglich 2 Verweise auf die Arbeitszeitrichtlinie, jedoch keine Kontrolle der Einhaltung derselben während der Lenk- und Ruhezeitkontrolle. Dadurch ist die Reduktion der Überlastung und Übermüdung nicht gewährleistet.
– Obwohl im Anhang zur Kontrollrichtlinie definiert wurde, was als Verstoß gegen die Verordnung anzusehen ist, gibt es keine rechtsverbindliche Harmonisierung derselben.
– Es gibt keinerlei Festlegungen über harmonisierte Sanktionen. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten nach wie vor unterschiedliche Strafen für gleiche Verstöße zum Ansatz bringen.
Helmuth Markov fordert die Europäische Kommission auf, eine Studie über das Verkehrsverhalten der Fahrzeuge für den Güterverkehr unter 3.5t vorzulegen, bei der Koordinierung der unterschiedlichen Organe zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten und der Arbeitszeit zu helfen und Seminare mit den Mitgliedsstaaten und den Sozialpartnern zu initiieren, um die neue Rechtssetzung zu implementieren.