Freibrief für Menschenrechtsverletzungen durch die CIA ist absolut inakzeptabel
Zur Abweisung der Klage von El-Masri vor einem US-Gericht erklärt die Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mitglied im CIA-Sonderausschuss und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:
Das Bundesgericht in Alexandria bei Washington hat die Klage des vom US-Geheimdienst CIA verschleppten Deutsch-Libanesen El-Masri mit der Begründung abgewiesen, der Fall berühre zu schützende „Staatsgeheimnisse“.
Diese aufgrund US-amerikanischer Gesetze getroffene Entscheidung ist völlig inakzeptabel. Sie kommt einem Freibrief für die CIA gleich, selbst schwerste Menschenrechtsverletzungen wie Folter oder Kidnapping begehen zu dürfen, wann und wo auch immer der Geheimdienst es im vermeintlichen Interesse der Sicherheit der Vereinigten Staaten für notwendig erachtet. Die CIA darf sich damit in einem rechtsfreien Raum bewegen. Sie kann im Ausland Verbrechen begehen, ohne dafür in den USA zur Verantwortung gezogen zu werden. Mit dieser Rechtslage verspielen die USA jegliche Glaubwürdigkeit, andere wegen Menschenrechtsverletzungen zu kritisieren und zur Verantwortung zu ziehen.
Menschenrechtsverletzungen müssen geahndet werden, egal wo und durch wen sie begangen werden.
Berlin/Brüssel, 19. Mai 2006
Zur Abweisung der Klage von El-Masri vor einem US-Gericht erklärt die Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mitglied im CIA-Sonderausschuss und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:
Das Bundesgericht in Alexandria bei Washington hat die Klage des vom US-Geheimdienst CIA verschleppten Deutsch-Libanesen El-Masri mit der Begründung abgewiesen, der Fall berühre zu schützende „Staatsgeheimnisse“.
Diese aufgrund US-amerikanischer Gesetze getroffene Entscheidung ist völlig inakzeptabel. Sie kommt einem Freibrief für die CIA gleich, selbst schwerste Menschenrechtsverletzungen wie Folter oder Kidnapping begehen zu dürfen, wann und wo auch immer der Geheimdienst es im vermeintlichen Interesse der Sicherheit der Vereinigten Staaten für notwendig erachtet. Die CIA darf sich damit in einem rechtsfreien Raum bewegen. Sie kann im Ausland Verbrechen begehen, ohne dafür in den USA zur Verantwortung gezogen zu werden. Mit dieser Rechtslage verspielen die USA jegliche Glaubwürdigkeit, andere wegen Menschenrechtsverletzungen zu kritisieren und zur Verantwortung zu ziehen.
Menschenrechtsverletzungen müssen geahndet werden, egal wo und durch wen sie begangen werden.
Berlin/Brüssel, 19. Mai 2006