Erfreuliches aus der WTO?!

WTO-Generalsekretär bestätigt Entscheidungsfreiheit der Staaten hinsichtlich Öffnung der Dienstleistungsmärkte

WTO-Generalsekretär bestätigt Entscheidungsfreiheit der Staaten hinsichtlich Öffnung der Dienstleistungsmärkte

Pascal Lamy, der Generaldirektor der Welthandelsorganisation, führte auf meine Nachfrage bei seinem gestrigen Besuch im Ausschuss für internationalen Handel aus, dass der Anhang C zu GATS der Erklärung von Hongkong obsolet sei und jeder Staat selber entscheiden kann, ob er seine Märkte für den Wettbewerb öffnet oder nicht. Ich freue mich sehr über seine Antwort. Nehmen wir ihn beim Wort, dass ein solcher Anhang einer ministeriellen Erklärung nicht einfach anders lautende grundlegende Prinzipien des GATS aushebeln kann.
Ebenso deutlich hat Herr Lamy betont, dass es absolut unstatthaft wäre, mittels plurilateraler Verhandlungsergebnisse Druck auf andere Staaten auszuüben, die bestimmte öffentliche Dienstleistungen – zum Beispiel den Bereich der Bildung – nicht dem Wettbewerb preisgeben wollen.
Beides ist nicht nur für die weiteren Verhandlungen innerhalb der WTO entscheidend, sondern auch richtungweisend für die andauernde Debatte um die geplante Dienstleistungsrichtlinie für den EU-Binnenmarkt. Bleibt zu hoffen, dass Herr Lamy diese Meinung auch innerhalb der WTO Verhandlungsrunde durchsetzt.