Das Europäische Parlament lässt sich nicht über den Tisch ziehen

Zur heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments über den Kommissionsvorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, erklärt die Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:

Das Europaparlament hat heute seine Endabstimmung über den Rahmenbeschluss des Rates zum Schutz personenbezogener Daten im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit auf die nächste Plenartagung im Juli verschoben.

Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass das Parlament die Annahme seiner Änderungen am vorliegenden Rahmenbeschluss vor allem als Vorbedingung für eine Verabschiedung des Schengen Informationssystems (SIS II) und des Visainformationssystems (VIS) ansieht. Aber auch für das PNR-Abkommen, das nach dem jüngsten Urteil der Luxemburger Richter auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt werden muss, ist es von zentraler Bedeutung, dass der Datenschutz in der Europäischen Union deutlich verbessert wird.

Das Parlament hat heute zu Recht darauf bestanden, noch kein Votum zum Rahmenbeschluss des Rates abzugeben, bevor der Rat nicht verbindlich zusichert, dass er die Hauptpunkte des Parlaments akzeptiert. Bislang hat sich der Rat dazu nicht durchringen können. Unter anderem gibt es im Rat immer noch Stimmen, die sich dagegen wenden, dass ein Mindeststandard im Datenschutz auf alle Sachverhalte im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit Anwendung findet. Dies wäre jedoch die Voraussetzung dafür, dass endlich im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit ein kohärenter, d.h. dem Gemeinschaftsrecht vergleichbarer Datenschutz bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleistet werden kann.

Diese Vorgehensweise des Parlaments, das ein deutliches Zeichen für die Stärkung des Datenschutzes und für den Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union setzt, fand heute im Plenum breite Unterstützung. Dies zeugt zudem vom gestärkten Selbstverständnis des Parlaments als demokratisch legitimierter und selbstbewusster Gesetzgeber.

Straßburg, den 14. Juni 2006

Zur heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments über den Kommissionsvorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, erklärt die Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:

Das Europaparlament hat heute seine Endabstimmung über den Rahmenbeschluss des Rates zum Schutz personenbezogener Daten im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit auf die nächste Plenartagung im Juli verschoben.

Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass das Parlament die Annahme seiner Änderungen am vorliegenden Rahmenbeschluss vor allem als Vorbedingung für eine Verabschiedung des Schengen Informationssystems (SIS II) und des Visainformationssystems (VIS) ansieht. Aber auch für das PNR-Abkommen, das nach dem jüngsten Urteil der Luxemburger Richter auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt werden muss, ist es von zentraler Bedeutung, dass der Datenschutz in der Europäischen Union deutlich verbessert wird.

Das Parlament hat heute zu Recht darauf bestanden, noch kein Votum zum Rahmenbeschluss des Rates abzugeben, bevor der Rat nicht verbindlich zusichert, dass er die Hauptpunkte des Parlaments akzeptiert. Bislang hat sich der Rat dazu nicht durchringen können. Unter anderem gibt es im Rat immer noch Stimmen, die sich dagegen wenden, dass ein Mindeststandard im Datenschutz auf alle Sachverhalte im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit Anwendung findet. Dies wäre jedoch die Voraussetzung dafür, dass endlich im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit ein kohärenter, d.h. dem Gemeinschaftsrecht vergleichbarer Datenschutz bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleistet werden kann.

Diese Vorgehensweise des Parlaments, das ein deutliches Zeichen für die Stärkung des Datenschutzes und für den Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union setzt, fand heute im Plenum breite Unterstützung. Dies zeugt zudem vom gestärkten Selbstverständnis des Parlaments als demokratisch legitimierter und selbstbewusster Gesetzgeber.

Straßburg, den 14. Juni 2006