EU-Dienstleistungsrichtlinie: Große Koalition der Schwindler
Presseerklärung der Delegation der Linkspartei.PDS im Europäischen Parlament zur Zweiten Lesung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Am kommenden Mittwoch steht im EP die wohl letzte Abstimmung bevor
Presseerklärung der Delegation der Linkspartei.PDS im Europäischen Parlament zur Zweiten Lesung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
„Eine große Koalition von Konservativen, Liberalen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament will dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates zur EU-Dienstleistungsrichtlinie ohne Änderungen zustimmen. Damit könnte die umstrittene Richtlinie noch Ende dieses Jahres in Kraft treten“, erklärten heute die Mitglieder der Delegation der Linkspartei.PDS im Europäischen Parlament in Straßburg.
„Die Mehrheit des Europäischen Parlaments bricht somit die Versprechen, die sie den Gewerkschaften und sozialen Bewegungen bei der ersten Lesung im Februar 2006 gegeben hatte. Damals wollte das Parlament der Richtlinie nur dann zustimmen, wenn die öffentliche Daseinsvorsorge, soziale Dienstleistungen und das Arbeits- und Tarifrecht klar vom Anwendungsbereicht der Richtlinie ausgenommen werden. Mit der Zustimmung zur Ratsposition bleibt davon nichts mehr übrig.“
Gebrochene Zusagen
„Das Parlament hatte im Februar verlangt, alle ‚Dienstleistungen von allgemeinem Interesse‘ von der Richtlinie auszunehmen. Jetzt sollen lediglich die „nicht-wirtschaftlichen“ Dienste von allgemeinem Interesse nicht von der Richtlinie erfasst werden. Somit sind nur hoheitliche Aufgaben des Staates (z.B. Militär, Justiz, Polizei), kostenlos vom Staat bereitgestellte Dienste wie öffentlicher Schulunterricht und Leistungen der Sozialversicherungen ausdrücklich von der Richtlinie ausgenommen. Dienstleistungen in den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales sind von ihr erfasst, soweit sie nicht explizit ausgenommen wurden und soweit sie nicht ‚überwiegend‘ durch öffentliche Gelder finanziert werden.“
„Das Parlament hatte im Februar gefordert, alle ‚Dienstleistungen mit einem sozialen Gemeinwohlauftrag‘ von der Richtlinie auszunehmen. Jetzt werden lediglich Dienstleistungen in den Bereichen ‚Sozialwohnungen, Kinderbetreuung und Unterstützung bedürftiger Familien und Personen‘ von der Richtlinie nicht erfasst, ‚die entweder vom Staat selbst, einem von ihm beauftragten Dienstleistungserbringer oder einer als solchen staatlich anerkannten gemeinnützigen Einrichtung erbracht werden‘. Viele von privaten Unternehmen, sozialen Initiativen oder öffentlich-privaten Partnerschaften erbrachten sozialen Dienstleistungen könnten so unter die Richtlinie fallen.
Das Parlament hatte ferner darauf bestanden, das Arbeitsrecht und Tarifverträge von der Richtlinie auszunehmen. Nun sind diese Bereiche in die Dienstleistungsrichtlinie einbezogen. Die Mitgliedstaaten müssen künftig darlegen, dass ihre Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen ’nicht diskriminierend, notwendig und verhältnismäßig sind‘. Dies gilt auch für Vereinbarungen, die in Tarifverträgen niedergelegt sind – diese sind nur ‚als solche‘ von der Richtlinie ausgenommen, müssen aber die drei vorgenannten Kriterien erfüllen.
Die große Koalition im Europäischen Parlament gibt so ihre früheren Kernforderungen ohne Not auf. Jetzt wird deutlich: Gewerkschaften und soziale Bewegungen wurden belogen und betrogen. Von dem angeblich ‚ausgewogenen Kompromiss‘ bei der Dienstleistungsrichtlinie, den das Parlament im Februar noch forderte, ist nichts mehr übrig geblieben.
„Die Linksfraktion im Europäischen Parlament (GUE/NGL) fordert alle Abgeordneten auf, den Gemeinsamen Standpunkt des Rates abzulehnen.“
Nach wie vor: Abschaffung „bürokratischer Hemmnisse“ für die „Wettbewerbsfähigkeit Europas“
In der Erklärung heißt es weiter: „Zur Abstimmung steht der in seiner Substanz kaum veränderte Vorschlag des ehemaligen Binnenmarktkommissars Frits Bolkestein. Bisher durch die EU liberalisierte Bereiche der Daseinsvorsorge wie Bahn, Post, Telekommunikation oder Energie sind durch die Richtlinie erfasst, noch nicht liberalisierte Bereiche wie Wasser, Abwasser und Abfall kommen hinzu. Für diese „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ gelten lediglich die Bestimmungen über den Dienstleistungsfreiheit nicht. Nach wie vor müssen rund 30 Anforderungen an Dienstleistungserbringer von den Mitgliedstaaten sofort abgeschafft und weitere 60 dahingehend überprüft werden, ob sie erforderlich sind. Die Mitgliedstaaten müssen Brüssel minutiös darüber Bericht erstatten, welche Anforderungen sie abgeschafft haben, sowohl in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit wie den freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. Beabsichtigte neue Regelungen müssen sie erst nach Brüssel melden.
Eine klare Unterscheidung zwischen nur vorübergehender Dienstleistungserbringung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit und Tätigkeiten auf Basis einer festen Niederlassung wird durch den Ratsstandpunkt erschwert. Eine wirksame Wirtschaftsaufsicht und Kontrolle der Dienstleistungsunternehmen wird unmöglich gemacht. Sogar Bestimmungen des Strafrechts dürfen gegenüber Dienstleistungserbringern aus anderen Mitgliedstaaten nicht mehr angewendet werden. Mit einer Revisionsklausel wird es der Kommission ermöglicht, regelmäßig Vorschläge für die Abschaffung der jetzt noch beschlossenen Ausnahmen von der Richtlinie und zur Regelung des freien Dienstleistungsverkehrs zu machen.
Statt Rechtsklarheit zu schaffen, delegiert die Richtlinie wesentliche Entscheidungen an die künftige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Er wird zu entscheiden haben, ob Anforderungen der Mitgliedstaaten dem Kriterium der ‚Erforderlichkeit‘ (Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der Volksgesundheit und der Umwelt) entsprechen und ob sie ‚verhältnismäßig‘ sind.
Damit steht fest: Nur ‚inländische‘ Dienstleister müssten sich noch weiterhin an innerstaatliches Recht und innerstaatliche Standards halten. Für Dienstleister aus dem EU-Ausland gilt dies im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs nur dort, wo Vorschriften der Mitgliedstaaten den Kriterien der Erforderlichkeit, Diskriminierungsfreiheit und Verhältnismäßigkeit genügen. Inländische Dienstleistungsunternehmen werden so durch die Richtlinie diskriminiert. Folglich werden sie die Abschaffung hoher heimischer Standards und Auflagen fordern, um in der durch den Dienstleistungsbinnenmarkt verschärften Kostenkonkurrenz nicht unterzugehen. Die Schaffung eines Dienstleistungsbinnenmarktes auf dieser Grundlage wird einen harten Wettbewerb um die Absenkung von Standards nach dem Motto auslösen: Hauptsache billig .Qualität und soziale Ausgewogenheit bleiben auf der Strecke.“
Der „Geist von Bolkestein“ – über die Richtlinie hinaus
„Die Europäische Kommission akzeptiert die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments zur Ausklammerung des Entsenderechts und der Gesundheitsdienste von der Richtlinie nur formal. Mit ihren ‚Leitlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen‘ will sie auf der Linie des ‚alten‘ Bolkestein-Entwurfs den Mitgliedstaaten untersagen, die Einhaltung des EU-Entsenderechts wirksam zu kontrollieren. Zur Liberalisierung des Gesundheitswesens will sie einen neuen Richtlinienentwurf präsentieren. Soziale Dienstleistungen betrachtet die Kommission als ‚wirtschaftliche Tätigkeiten‘ – sie sind von der Richtlinie erfasst, wo Ausnahmen nicht ausdrücklich festgeschrieben wurden. Der ‚Geist von Bolkestein‘ ist quicklebendig, die Auseinandersetzung geht weiter.
Das Europäische Parlament trifft am Mittwoch eine historische Entscheidung: das „soziale Europa“ wird auf Jahre hinaus torpediert. Mit einem liberalisierten Dienstleistungsbinnenmarkt wird ein tiefgreifender Deregulierungsprozess in Gang gesetzt, der alle bisherigen Beschlüsse zur Schaffung eines EU-Binnenmarktes in den Schatten stellt. Wer solche Entscheidungen trifft, braucht sich über eine wachsende Ablehnung der EU durch ihre Einwohnerinnen und Einwohner nicht zu wundern.“
Die Mitglieder der der Delegation der Linksfraktion.PDS im Europäischen Parlament