Gerichtshof kippt Rechtsgrundlage für PNR-Abkommen

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs über das Abkommen zwischen der EG und den USA über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR-Abkommen) erklärt die Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS DR. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments

Heute hat der Europäische Gerichtshof das Abkommen zwischen der EG und den USA über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (das so genannte PNR-Abkommen) für unvereinbar mit dem europäischen Recht erklärt. Diese Entscheidung der Luxemburger Richter weist Rat und EU-Kommission zu Recht in die Schranken: geltendes Recht kann eben nicht einfach umgangen und politisch beliebig ausgelegt werden.

„Im Zweifel lässt sich alles mit dem Binnenmarkt begründen“ – mit diesem fragwürdigen Herangehen haben Rat und Kommission versucht, den Europäischen Gemeinschaften durch die Hintertür Kompetenzen zuzuschreiben, um das auf Drängen der USA zustande gekommene PNR-Abkommen möglichst rasch unter Dach und Fach zu bringen. Der Trick mit der „Rechtsgrundlage Binnenmarkt“ sollte zudem nicht nur Effizienz im europäischen Handeln durch die Anwendung des Mehrheitsprinzips im Rat beweisen. Er hatte vor allem den Effekt, sich in einem grundrechtlich hochsensiblen Bereich der Kontrolle durch die nationalen Parlamente zu entziehen.

Diesem Ansinnen ist das Europäische Parlament mit seiner Klage vor dem Europäischen Gerichtshof nun erfolgreich entgegengetreten. Gerade im Kampf gegen den Terrorismus und im Bereich der Strafverfolgung müssen im Sinne der gemeinsamen europäischen Werte die Rechtsstaatlichkeit gewahrt, die Grundrechte geachtet sowie eine lückenlose parlamentarische Kontrolle gewährleistet sein.
Brüssel, den 30. Mai 2006

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs über das Abkommen zwischen der EG und den USA über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR-Abkommen) erklärt die Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS DR. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments

Heute hat der Europäische Gerichtshof das Abkommen zwischen der EG und den USA über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (das so genannte PNR-Abkommen) für unvereinbar mit dem europäischen Recht erklärt. Diese Entscheidung der Luxemburger Richter weist Rat und EU-Kommission zu Recht in die Schranken: geltendes Recht kann eben nicht einfach umgangen und politisch beliebig ausgelegt werden.

„Im Zweifel lässt sich alles mit dem Binnenmarkt begründen“ – mit diesem fragwürdigen Herangehen haben Rat und Kommission versucht, den Europäischen Gemeinschaften durch die Hintertür Kompetenzen zuzuschreiben, um das auf Drängen der USA zustande gekommene PNR-Abkommen möglichst rasch unter Dach und Fach zu bringen. Der Trick mit der „Rechtsgrundlage Binnenmarkt“ sollte zudem nicht nur Effizienz im europäischen Handeln durch die Anwendung des Mehrheitsprinzips im Rat beweisen. Er hatte vor allem den Effekt, sich in einem grundrechtlich hochsensiblen Bereich der Kontrolle durch die nationalen Parlamente zu entziehen.

Diesem Ansinnen ist das Europäische Parlament mit seiner Klage vor dem Europäischen Gerichtshof nun erfolgreich entgegengetreten. Gerade im Kampf gegen den Terrorismus und im Bereich der Strafverfolgung müssen im Sinne der gemeinsamen europäischen Werte die Rechtsstaatlichkeit gewahrt, die Grundrechte geachtet sowie eine lückenlose parlamentarische Kontrolle gewährleistet sein.
Brüssel, den 30. Mai 2006