Der Asylschutz in Europa ist in Gefahr!

Das Europäische Parlament verhandelt derzeit über den vom Rat geänderten und angenommenen Vorschlag der Europäischen Kommission über eine Asylverfahrensrichtlinie, die Mindestnormen festlegt für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft. Eine von mir verfasste Stellungnahme des Entwicklungsausschusses zu dieser Richtlinie wurde einstimmig angenommen. Die Richtlinie bleibt hinter den 1999 im finnischen Tampere formulierten Zielen zurück. Sie räumt eine Abweichung von nahezu allen Bestimmungen ein, die den Schutz von Flüchtligen garantieren. Die Rechte der Asylsuchenden werden unter anderem durch Regelungen zur Verfahrensmündigkeit von Minderjährigen und Konzepte der „sicheren Drittstaaten“ ausgehöhlt. Den Flüchtlingsschutz beschränkende Regelungen, die bisher nur in einzelnen Ländern gelten, könnten nun in das Recht aller 25 EU-Mitgliedstaaten einfließen. Auf Druck Deutschlands wurde der europäische Standard bei der Verfahrensmündigkeit von 18 auf 16 Jahren herunter gesetzt. So kann unbegleiteten Minderjährigen über 16 Jahre die Vertretung durch einen Erwachsenen im Asylverfahren versagt werden. In Bezug auf die „Minimalliste“ über Länder, die als „sichere Drittstaaten“ gelten sollen, ist es sehr wichtig, dass das Europäische Parlament an allen Entscheidungen beteiligt wird. Die Richtlinien müssen unter Wahrung der Grundrechtcharta der Europäischen Union, der Genfer Flüchtlingskonvention und der mit Drittstaaten geschlossenen Abkommen in nationales Recht umgesetzt werden. Zu den wichtigsten Forderungen des Entwicklungsausschusses, die den Vorschlägen des Rates gegenüberstehen, gehört die Wahrung des Schutzes besonders Schutzbedürftiger. Der Umstand, dass Minderjährige verheiratet sind oder es gewesen sind, darf nicht als Zeichen von Reife gewertet werden. Es ist sicherzustellen, dass Asylsuchende unverzüglich und umfassend über das Verfahren und ihre Rechte und Pflichten informiert werden und zwar in einer ihnen verständlichen Sprache. Der Mangel an Rechtsinformationen in einer den Flüchtlingen verständlichen Sprache ist bereits in vielen Fällen ein großes Problem. Das haben wir Europaabgeordneten der GUE/NGL Fraktion kürzlich im Rahmen eines Besuchs im Flüchtlingslager auf Lampedusa/ Italien wieder feststellen müssen. Die PDS-Delegation steht für offene Grenzen für Menschen in Not und hält an ihrer Forderung fest, das Grundrecht auf Asyl wieder ohne Einschränkung in die Verfassung aufzunehmen.