Driving up the Social Agenda

Helmuth Markov, MdEP, zum den Schwerpunkten in der Debatte um seine beiden Sozialberichte, die in dieser Woche zur Abstimmung stehen

Der Verkehrsausschuss hat auf seiner letzten Sitzung mit deutlicher Mehrheit den Berichten zur Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Ruhe- und Lenkzeiten) und zur Richtlinie über Kontrollvorschriften im Straßenverkehr zugestimmt, die am 4. April in zweiter Lesung ins Plenum gehen. Dem Ausschuss ist es gelungen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Anforderungen an einen fairen Wettbewerb, die Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit und die Sozialbedingungen für die Kraftfahrer herzustellen. Der Ausschuss machte deutlich, dass er einen klaren Zusammenhang zwischen den beiden vorliegenden Berichten sieht, und dass somit der Erlass einer neuen Verordnung über Sozialvorschriften an eine Richtlinie über die Kontrolle ihrer Einhaltung gekoppelt sein muss.

Der Vorschlag der Kommission, die existente Verordnung zu den Ruhe- und Lenkzeiten zu überarbeiten, fußte vorrangig auf den Überlegungen, dass sich mit der Einführung des digitalen Tachographen Möglichkeiten für verbesserte Kontrollmaßnahmen dort ergeben, wo es mit der einfachen Fahrerkarte bisher schwer ist, effiziente Kontrollen durchzuführen. Die Kommission wollte sich darüber hinaus den sich verändernden Bedingungen in einer erweiterten Europäischen Union stellen. Das Parlament hat dies aufgegriffen und hat zudem weitergehende Vorschläge insbesondere bezüglich des Geltungsbereiches der Verordnung und der zusätzlichen Aufnahme von bisher nicht berücksichtigten Berufsgruppen unterbreitet. Darüber hinaus war es das Anliegen des Parlaments, die in der geltenden Verordnung enthaltenen Regeln zu verdeutlichen, zu vereinfachen und zu aktualisieren. Dies hat das Parlament auch durch die Einführung neuer Definitionen versucht zu realisieren, damit individuelle Auslegungen, die früher zu Rechtsstreitigkeiten geführt haben, in Zukunft vermieden werden können. Das Parlament hat die Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerseite deutlich gemacht und einen Vorschlag zur extraterritorialen Anwendung der Verordnung eingeführt. All dies ist nur sinnvoll, wenn man dementsprechend die bestehende Rahmenrichtlinie zur Kontrolle der Einhaltung der Sozialvorschriften verändert.

Der gemeinsame Standpunkt des Rates zur Verordnung über die Sozialvorschriften nach erster Lesung hat eine Vielzahl von Änderungsanträgen des Parlamentes berücksichtigt, so zum Beispiel den Austausch der flexiblen Woche durch die Kalenderwoche, die vom Parlament vorgeschlagene tägliche Mindestruhezeit von 9 Stunden, die Reduktion der Zahl der Ausnahmen auf Gemeinschaftsebene, die Sicherstellung des Fahrzeuges bei schweren Verstößen, oder den Vorschlag, alle Glieder der Transportkette in die Pflicht zu nehmen, die Verordnung zu respektieren. Andererseits hat der Rat eine ganze Reihe von Vorschlägen des Parlaments nicht akzeptiert. Dazu gehören die Änderung von Abkommen mit Drittstaaten, eine Definition der Lenkzeit, die Einbeziehung von Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen in die Richtlinie, und die Forderung, dass neben der Ruhe- und Lenkzeit auch andere Arbeitszeiten, wie z.B. das Be- und Entladen, von der Richtlinie erfasst werden müssen und damit Bezug auf die bestehende Arbeitszeitrichtlinie genommen wird. Im Gegenzug hat der Rat neue Vorschläge eingebracht, die vom Ausschuss teilweise übernommen worden sind, insbesondere einen Großteil der Ratsvorschläge zu den Ruhezeiten. Die wichtigsten Differenzen zwischen Rat und Parlament betreffen nach wie vor die Einbeziehung von Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen in die Richtlinie, die Berücksichtigung der über Lenk- und Ruhezeiten hinausgehenden Arbeitszeit, die Terminkette für die Einführung des digitalen Tachographen als Kontrollinstrument für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie die Aufbewahrungsdauer der gespeicherten Daten für Kontrollmaßnahmen.

In Bezug auf den Richtlinienentwurf zu Kontrollen im Straßenverkehr hat der Rat fast alle Vorschläge des Parlaments aus erster Lesung abgelehnt. Bei der Frage des Prozentsatzes der zu kontrollierenden Arbeitstage hat der Rat einen positiven Vorschlag unterbreitet, der eine stufenweise Anhebung der zu kontrollierenden Arbeitstage vorsieht und den der Ausschuss mit geringfügiger Änderung angenommen hat. Bedauerlich ist, dass der Rat die Definition der schwerwiegenden Verstöße vollständig gestrichen hat; der Ausschuss ist der Auffassung, dass es ohne eine Definition der Verstöße nicht möglich ist, harmonisierte Sanktionen durchzuführen. Des Weiteren hat der Ausschuss den Vorschlag unterbreitet, die Anzahl der Kontrollen in den Unternehmen zu erhöhen. Hintergrund dessen ist, dass die Einhaltung der Arbeitszeiten auf der Straße nicht zu kontrollieren ist, da Urlaubs- und Krankheitszeiten nur in den betrieblichen Unterlagen erscheinen. Unverständlicherweise wurden auch Forderungen von Seiten der zuständigen Kontrollstellen zu der Frage, wo und wann vorrangig kontrolliert werden sollte, vom Rat ohne jede Begründung abgelehnt. Der Rat hat zudem durch eine vorgeschlagene Doppelstruktur die Rolle der geplanten nationalen Koordinierungsstelle reduziert. Die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle ist aber in den Augen des Parlaments unbedingt notwendig, um anhand der vorliegenden Daten die entsprechenden Rückschlüsse auf Verstöße und Sanktionen ziehen zu können.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Abstimmung im Ausschuss in einigen Punkten sehr knapp ausgegangen ist, ist damit zu rechnen, dass sich bei der Abstimmung im Plenum durchaus die eine oder andere Veränderung ergibt. Dazu gehören zum Beispiel die Dauer der Datenspeicherung oder Änderungen beim Datum der Einführung des digitalen Tachographen und der notwendigen Fahrerkarten. Die gemeinsam verabschiedete Grundsubstanz der Parlamentsposition wird das aber nicht grundlegend verändern.

Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Rat den Vorschlägen des Parlamentes in zweiter Lesung komplett folgen wird, ist das Vermittlungsverfahren absehbar. Das Parlament bevorzugt ein schnelles Vorantreiben des weiteren Verfahrens und hofft, dass der Rat sich insbesondere bezüglich der Einbeziehung von Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen in die Richtlinie und der Einbindung der Arbeitszeitrichtlinie als flexibel erweist, da diese Punkte sehr wohl zu den entscheidenden Forderungen des Parlamentes gehören.