Antworten auf die Fragen der BILD-Zeitung zum europäischen Abgeordnetenstatut

1. Was haben Sie sich dabei gedacht, für das Abgeordnetenstatut zu stimmen?

In der Bundesrepblik Deutschland gibt es ein Abgeordnetengesetz sowohl für die Abgeordneten des Bundestages, als auch der Landtage. Das europäische Statut ist dazu das Äquivalent auf europäischer Ebene und regelt die Pflichten und Rechte der Abgeordneten des EP. Ich halte es für geboten, dass es ein solches Statut gibt, um die Art und Weise des Agierens von europäischen Abgeordneten statuarisch festzuschreiben.

2. Wie beurteilen Sie das Problem, dass Abgeordnete aus osteuropäischen Staaten in Zukunft im Monat ein Vielfaches eines Jahresgehaltes eines Durchschnittsverdieners und sogar mehr als Minister oder Ministerpräsidenten ihres Heimatlandes verdienen?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen des Europäischen Parlaments aus allen Mitgliedsländern erhalten bereits heute eine gleiche Bezahlung auf europäischer Grundlage, wodurch auch hier manche Einkommen die Einkommen in den Mitgliedsländern, insbesondere in den neuen Mitgliedsländern, überschreiten. Wenn das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gilt, was in meinen Augen ein richtiges Prinzip ist, dann muss das auch für die Abgeordneten gelten, und Einkommensunterschiede von fast 11.000 Euro zwischen den Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind nicht zu rechtfertigen. Es ist natürlich notwendig, dass sich der Lebensstandard und die Gehälter auch in den neuen Mitgliedsländern erhöhen. Über die Höhe des Abgeordnetengehalts kann man durchaus unterschiedlicher Auffassung sein, das mögen auch die BILD-Leser sehr unterschiedlich bewerten.

3. Wie erklären Sie es Ihren Wählern, dass der deutsche Steuerzahler künftig die drastischen Diätenerhöhungen für Abgeordnete aus anderen europäischen Ländern mitfinanzieren soll?

3. Die Europäische Union ist nicht nur ein Binnenmarktprojekt, sondern beispielsweise über die Strukturfonds und die operationellen Programme auch ein Stück Solidarprojekt. Insofern gibt es Nettozahler und Nettoempfänger. Diesem Solidargedanken folgt auch das Abgeordnetenstatut. Im übrigen sind auch die deutschen Abgeordneten Steuerzahler. Ich kann nicht für alle meine Kollegen sprechen, aber ich als deutscher Steuerzahler bin durchaus bereit, auch für meine Kollegen aus den neuen Beitrittsländern meinen Obolus zu leisten. Durch meine Einzahlung in die Sozialversicherungsysteme der Bundesrepublik und indem ich mich nicht privat krankenversichert habe, leiste ich auch meinen Beitrag zum Solidarsystem in der Bundesrepublik.

4. Schadet die Diätenentscheidung vor dem Hintergrund des gescheiterten Finanzgipfels und der Volksabstimmungen gegen die EU-Verfassung dem Ansehen des EU-Parlaments?

4Der Gipfel ist nicht wegen des EU-Parlaments gescheitert, sondern weil die Regierungen sich nicht einigen konnten. Das EP hatte mehrheitlich eine langfristige Finanzplanung für 2007-2013 verabschiedet. Dass die Bürgerinnen und Bürger in Frankreich und den Niederlanden bei den Referenden Nein zum Verfassungsentwuf gesagt haben, weil sie kein neoliberales, sondern ein soziales Europa wollen, findet meine persönliche Zustimmung. Die Art und Weise, wie in den einzelnen Mitgliedstaaten abgestimmt wurde und wird, lag nicht in der Entscheidung des EP, sondern wurde von den Mitliedstaaten selbständig entschieden. Insofern sehen ich keinen Zusammenhang zwischen der Unfähigkeit von Regierungschefs, sich auf einheitliche europäischne Werte zu verständigen und dem Vorschlag für ein Abgeordnetengesetz im Europäischen Parlament.