Schriftliche Erklärung von Sahra Wagenknecht im Namen der Fraktion GUE/NGL zum „Bericht über staatliche Beihilfen als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen“ [2004/2186 (INI)] (Berichterstatterin Sophia in’t Veld)
Die Fraktion der Vereinten Linken lehnt den Bericht ab, da er dem von der Kommission ausgehenden Privatisierungsdruck auf Leistungen der Daseinsvorsorge nicht entgegentritt, sondern ihn teilweise noch verschärft. Kommunen, Regionen und Mitgliedstaaten wird es weiter erschwert, die ihnen oft gesetzlich auferlegten Leistungen im Interesse ihrer Bürger zu erbringen. Öffentliche Unternehmen werden sich noch stärker mit weltweit operierenden Dienstleistungskonzernen messen müssen. Für die Bürgerinnen und Bürger wird sich die Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen weiter verschlechtern: Auf dem Markt zählen weder soziale Maßstäbe noch Bedarf, sondern einzig zahlungskräftige Nachfrage.
Zu kritisieren ist insbesondere, dass Ausgleichszahlungen bei Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse weiterhin grundsätzlich als „staatliche Beihilfen“ bewertet werden und damit der Beihilfekontrolle unterliegen. Zudem werden nur noch wenige öffentliche Unternehmen überhaupt Ausgleichszahlungen erhalten.
Auch bei Krankenhäusern und Sozialwohnungen verschärft der Bericht den Kommissionsvorschlag. Anstatt die vorgesehenen Ausnahmeregelungen auszudehnen – mindestens auf Pflegedienste, Bildung, Kultur und öffentliche Medien – werden nun generell bürokratische Auflagen gefordert. Völlig unerwähnt im Bericht bleiben die Beschäftigten in Dienstleistungsunternehmen sowie die allgemeinen Interessen des Gemeinwohls, etwa zum Schutz sozial Schwacher.
Für die großen Dienstleistungskonzerne sind Privatisierungsoffensiven im Bereich der Daseinsvorsorge ein profitables Geschäft. Wer sich zum ausführenden Arm ihrer Forderungen macht, muss wissen, was er tut.