Leichtfertiger Umgang mit Freiheitsrechten gestoppt! – Tobias Pflüger MdEP begrüßt Urteil gegen Europäisches Haftbefehlsgesetz

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem das deutsche Umsetzungsgesetz zum Europäischen Haftbefehl für verfassungswidrig und unwirksam erklärt wurde, nahm heute der auf der Liste der Linkspartei.PDS ins Europaparlament gewählte Abgeordnete Tobias Pflüger Stellung:

Alle Fraktionen des Bundestags hatten das Gesetz gebilligt. Der Sprecher der Grünen Jerzy Montag hatte gar geschwärmt: „Der Europäische Haftbefehl ist ein weiterer Baustein des europäischen Raums der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts.“ Jetzt urteilt das Verfassungsgericht ganz anders. Es sieht einen zweifachen Verstoß gegen das Grundgesetz: Zum einen beanstandet es: „Der Gesetzgeber hat es versäumt, den grundrechtlich besonders geschützten Belangen deutscher Staatsangehöriger hinreichend Rechnung zu tragen.“ Zum anderen werde gegen das „Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz“ verstoßen.

Wie bei dem unkritischen „Durchwinken“ des Verfassungsvertrags ohne Beteiligung der Bevölkerung wird deutlich: Die Bundestagsparteien machen nicht nur eine friedensgefährdende und unsoziale Politik. Sie sind auch bereit, Freiheitsgarantien und rechtstaatliche Sicherungen abzubauen.

Tübingen, 18.07.05