Schallende Ohrfeige aus Karlsruhe für den Deutschen Bundestag

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Haftbefehl erklärt die Europaabgeordnete der Linkspartei Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Europäischen Haftbefehl in Deutschland gestoppt, und damit das erst im August 2004 vom Bundestag beschlossene Gesetz, das ein vereinfachtes Auslieferungsverfahren eigener Staatsbürger vorsieht, für nichtig erklärt. Zugleich hat es die bestehende europäische Regelung über den Europäischen Haftbefehl nicht beanstandet, sondern mit seinem Urteil erneut einen verantwortungslosen Umgang des deutschen Gesetzgebers mit seiner Pflicht zum Schutz und zur Wahrung der im Grundgesetz garantierten bürgerlichen Grundrechte aufgedeckt.

Das Karlsruher Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Deutschen Bundestag, der bei der Umsetzung europäischen Rechts in nationales Recht zum wiederholten Male seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Wie unbekümmert der Bundestag mit seinen parlamentarischen Rechten und Pflichten im Rahmen der europäischen Gesetzgebung umgeht, konnten erst jüngst Bürgerinnen und Bürgern an ihren Fernsehern erleben, als nach der Ratifizierung der EU-Verfassung kein einziger befragter Bundestagsabgeordneter oder Minister in Interviews mit einem Politmagazin simpelste Fragen zu Inhalten der Verfassung korrekt zu beantworten vermochte.

Der in Karlsruhe verhandelte Sachverhalt belegt zudem, dass nationale Parlamente nicht per se grundrechtsfreundlicher, rechtsstaatlicher oder bürgernäher sind als europäische Institutionen, wie zum Beispiel das Europäische Parlament. Bei der Anwendung europäischer Regelungen in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten müssen durchaus nicht zwangsläufig Grundrechtslücken und –verletzungen entstehen – vorausgesetzt das europäische Recht wird – wie beim Europäischen Haftbefehl geschehen – nicht grundgesetzwidrig umgesetzt. Das heutige Urteil führt somit auch die notorischen Gegner des europäischen Integrationsprozesses in die Schranken, die das Heil in einer Renationalisierung Europas sehen.
Berlin/Brüssel, den 18. Juli 2005

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Haftbefehl erklärt die Europaabgeordnete der Linkspartei Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Europäischen Haftbefehl in Deutschland gestoppt, und damit das erst im August 2004 vom Bundestag beschlossene Gesetz, das ein vereinfachtes Auslieferungsverfahren eigener Staatsbürger vorsieht, für nichtig erklärt. Zugleich hat es die bestehende europäische Regelung über den Europäischen Haftbefehl nicht beanstandet, sondern mit seinem Urteil erneut einen verantwortungslosen Umgang des deutschen Gesetzgebers mit seiner Pflicht zum Schutz und zur Wahrung der im Grundgesetz garantierten bürgerlichen Grundrechte aufgedeckt.

Das Karlsruher Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Deutschen Bundestag, der bei der Umsetzung europäischen Rechts in nationales Recht zum wiederholten Male seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Wie unbekümmert der Bundestag mit seinen parlamentarischen Rechten und Pflichten im Rahmen der europäischen Gesetzgebung umgeht, konnten erst jüngst Bürgerinnen und Bürgern an ihren Fernsehern erleben, als nach der Ratifizierung der EU-Verfassung kein einziger befragter Bundestagsabgeordneter oder Minister in Interviews mit einem Politmagazin simpelste Fragen zu Inhalten der Verfassung korrekt zu beantworten vermochte.

Der in Karlsruhe verhandelte Sachverhalt belegt zudem, dass nationale Parlamente nicht per se grundrechtsfreundlicher, rechtsstaatlicher oder bürgernäher sind als europäische Institutionen, wie zum Beispiel das Europäische Parlament. Bei der Anwendung europäischer Regelungen in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten müssen durchaus nicht zwangsläufig Grundrechtslücken und –verletzungen entstehen – vorausgesetzt das europäische Recht wird – wie beim Europäischen Haftbefehl geschehen – nicht grundgesetzwidrig umgesetzt. Das heutige Urteil führt somit auch die notorischen Gegner des europäischen Integrationsprozesses in die Schranken, die das Heil in einer Renationalisierung Europas sehen.
Berlin/Brüssel, den 18. Juli 2005