Der Austausch von Passagierdaten zwischen der EU und den USA steht zu Recht auf der Kippe

Zu den gestern veröffentlichten Schlussanträgen des Generalanwalts beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften erklärt die Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:

Der Generalanwalt beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft empfiehlt dem Gerichtshof, den Ratsbeschluss über das so genannte PNR-Abkommen zwischen der EU und den USA (Abkommen über die Verarbeitung und Übermittlung von Fluggastdatensätzen) für nichtig zu erklären. Dieses auf „Wunsch“ der USA zustande gekommene Abkommen zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung und Strafverfolgung, das den Datenschutz und den Grundrechtsschutz völlig hinten anstellt, sollte den Bürgerinnen und Bürgern als Maßnahme zur Verwirklichung des Binnenmarktes verkauft werden.

Die Schlussanträge des Generalanwalts beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften weisen klar darauf hin, dass der Widerstand des Europäischen Parlaments gegen das Abkommen zutiefst begründet ist. Die im Rat vertretenen Regierungen der Mitgliedstaaten können geltendes Recht eben nicht einfach umgehen und es politisch beliebig auslegen.

Es bleibt nur zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil den Anträgen des Generalanwalts folgen wird. Dies würde die Rechtstaatlichkeit, den Datenschutz und die Bürgerrechte in der Europäischen Union deutlich stärken. Profitieren würden davon vor allem Millionen von Fluggästen auf Transatlantikflügen, die im Zuge der so genannten Terrorismusbekämpfung als unbescholtene Bürgerinnen und Bürger wehrlos im Visier diverser US-amerikanischer Behörden stehen.