Der Europäische Bürgerbeauftragte – ein Motor zur Demokratisierung der EU

Zur heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments über den Jahresbericht 2004 des Europäischen Bürgerbeauftragten erklärt die Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS, Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:

Das EP hat den Jahresbericht 2004 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten heute zu Recht unterstützt und Nikiforos Diamondouros zu seiner darin bilanzierten Tätigkeit beglückwünscht. Er hat in seiner praktischen Arbeit in bemerkenswerter Weise den Mehrwert bewiesen, den die Institution des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Demokratisierung der EU beisteuert.

Der Europäische Bürgerbeauftragte stellt eine entscheidende Schnittstelle zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Institutionen der EU dar. Und dies wird erfreulicherweise von den Menschen auch immer mehr wahrgenommen. Davon zeugt nicht zuletzt die Zahl von 3726 Beschwerden, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger im Jahre 2004 an den Bürgerbeauftragten gewandt haben – über 50% mehr als noch im Vorjahr. Über 70 % der Beschwerden konnte der Europäische Bürgerbeauftragte einer positiven Lösung zuführen.

Das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten gibt es nunmehr seit 10 Jahren. In dieser Zeit hat es sich zu einem Motor für mehr Transparenz und Bürgernähe und damit auch zu einem Motor für mehr Demokratie in der EU entwickelt. Besonders unterstützenswert ist die Courage des Bürgerbeauftragten, dem mächtigen Ministerrat die gelbe Karte zu zeigen und mit der Autorität seines Amtes die geheimen Klüngelrunden des Rates anzuprangern. Ebenso begrüßenswert ist das unermüdliche Engagement des Europäischen Bürgerbeauftragten dafür, dass die EU-Kommission endlich den vom Europäischen Parlament angenommenen Kodex für gute Verwaltung übernimmt.

Der Jahresbericht 2004 des Europäischen Bürgerbeauftragten beweist einmal mehr, wie richtig ist, dass diesem Amt in der Europäischen Verfassung Verfassungsrang verliehen wird. Das in der Charta der Grundrechte und damit in der Europäischen Verfassung verankerte Recht aller Bürgerinnen und Bürger auf gute Verwaltung ist für die Zukunft der Europäischen Union unverzichtbar.