Erfolg bei EU-Rüstungsexportkontrolle

Zur heutigen Abstimmung im Auswärtigen Ausschuss des EU-Parlaments über den Entwurf eines Berichts über den Sechsten Jahresbericht des Rates gemäß Nr. 8 der Operativen Bestimmungen des Verhaltenskodex der Europäischen Union über Waffenexporte (Bericht Romeva über die Einhaltung des Verhaltenskodex zu EU-Rüstungsexporten) erklärt der Europaabgeordnete Tobias Pflüger, Koordinator der Linksfraktion (GUE/NGL) im Unterausschuss Sicherheit und Verteidigung und Mitglied des Auswärtigen Ausschuss:

Auch angesichts der Tatsache, dass vier EU-Mitgliedstaaten ihren Anteil an Rüstungsexporten in Entwicklungsländer von 830 Millionen 2003 auf 4,8 Milliarden US-Dollar im Jahr 2004 gesteigert haben, darf als großer Erfolg gewertet werden, dass sich der Auswärtige Ausschuss des EU-Parlaments auf meinen Antrag hin für eine Rechtsverbindlichkeit des Verhaltenskodexes über Waffenexporte ausgesprochen hat. Auch mein Antrag, dass in Bezug auf Waffenexporte künftig „die Einhaltung der Menschenrechte allgemein als Kriterium herangezogen werden sollte“ wurde mit großer Mehrheit angenommen. In Bezug auf die so genannten dual use Güter, die zu zivilen und militärischen Zwecken eingesetzt werden können, hat sich der Ausschuss auf Initiative der Linksfraktion hin für eine Einbeziehung der Verordnung Nr. 1334/2000 des Rates ausgesprochen. Dies könnte in Zukunft Exporte dieser Güter erheblich erschweren. Als Erfolg darf zudem gewertet werden, dass erstmals auch „die Finanzierung von Rüstungsexporten“ – auch dies auf meinen Antrag hin – in den Blick genommen wurde. So votierte der Ausschuss mit großer Mehrheit für die Forderung, dass „z.B. staatliche Kreditvergabe und Kreditbürgschaften künftig in die nationalen Berichterstattungen aufgenommen wird.“ Es darf erwartet werden, dass diese Passagen auch bei der Abstimmung Mitte November im Plenum des EU-Parlaments bestand haben werden. Insgesamt stellt die Annahme dieser Vorschläge einen großen Schritt hin zu einer effektiveren Rüstungsexportkontrolle dar.

Ziel bleibt die Etablierung eines Verbots von Rüstungsexporten. Umso bedauerlicher ist, dass mit den Stimmen auch von Grünen und Sozialdemokraten die Forderung der Linksfraktion nach der Auflösung der EU-Rüstungsagentur, die nach Auffassung von Experten auch zu einer weiteren Förderung des EU-Rüstungsexports beitragen könnte, abgelehnt wurde.

Brüssel, den 4. Oktober 2005