Datenschutz und Bürgerrechte müssen verteidigt werden
Zur heutigen Abstimmung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zum Vorschlag der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung erklärt die Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments
Heute hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Bericht zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über die Vorratsspeicherung von öffentlichen und elektronischen Kommunikationsdaten abgestimmt und damit seine Position für künftige Verhandlungen mit dem Rat abgesteckt.
Der Ausschuss fordert verschiedene zentrale Änderungen am Richtlinienentwurf der Kommission, so die Reduzierung der zu speichernden Datentypen; die Aufstellung eines Katalogs schwerer Straftaten, zu deren Aufklärung die gespeicherten Daten verwendet werden dürfen oder die Aufnahme von Datenschutzbestimmungen und von Regeln, welche Behörden Zugang zu den gesammelten Daten haben dürfen.
Diese Forderungen sind letztlich jedoch nur reine Kosmetik an dem gesamten Projekt. Selbst wenn Rat und Kommission allen Ausschussforderungen folgen würden, ein Kernproblem bleibt: der vorgeschlagene Rechtsakt verstößt meines Erachtens gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die vorgeschlagene Speicherdauer der Daten von 12 Monaten ist viel zu lang, der Zugriff von Geheimdiensten auf die Daten wird nicht ausdrücklich ausgeschlossen, und es gibt zu wenige Kontrollmechanismen, die die Sicherheit der Daten garantieren.
Last, but not least: Bis heute haben weder Rat noch Kommission klar nachgewiesen, dass sich schwere Straftaten durch die Speicherung von Millionen und Abermillionen von Daten besser bekämpfen lassen. Einem derart schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger kann ich nicht unterstützen und habe deshalb gegen den Bericht gestimmt.
Brüssel, den 24. 11.2005
Zur heutigen Abstimmung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zum Vorschlag der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung erklärt die Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments
Heute hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Bericht zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über die Vorratsspeicherung von öffentlichen und elektronischen Kommunikationsdaten abgestimmt und damit seine Position für künftige Verhandlungen mit dem Rat abgesteckt.
Der Ausschuss fordert verschiedene zentrale Änderungen am Richtlinienentwurf der Kommission, so die Reduzierung der zu speichernden Datentypen; die Aufstellung eines Katalogs schwerer Straftaten, zu deren Aufklärung die gespeicherten Daten verwendet werden dürfen oder die Aufnahme von Datenschutzbestimmungen und von Regeln, welche Behörden Zugang zu den gesammelten Daten haben dürfen.
Diese Forderungen sind letztlich jedoch nur reine Kosmetik an dem gesamten Projekt. Selbst wenn Rat und Kommission allen Ausschussforderungen folgen würden, ein Kernproblem bleibt: der vorgeschlagene Rechtsakt verstößt meines Erachtens gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die vorgeschlagene Speicherdauer der Daten von 12 Monaten ist viel zu lang, der Zugriff von Geheimdiensten auf die Daten wird nicht ausdrücklich ausgeschlossen, und es gibt zu wenige Kontrollmechanismen, die die Sicherheit der Daten garantieren.
Last, but not least: Bis heute haben weder Rat noch Kommission klar nachgewiesen, dass sich schwere Straftaten durch die Speicherung von Millionen und Abermillionen von Daten besser bekämpfen lassen. Einem derart schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger kann ich nicht unterstützen und habe deshalb gegen den Bericht gestimmt.
Brüssel, den 24. 11.2005