Aus 112 mach 1: Das EU-weite Führerscheinchaos soll beendet werden

Zum Beschluss des Europäischen Parlaments über die Neuregelung beim Führerschein, erklärt die PDS-Europaabgeordnete Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:

Vom Vorkriegsmodell bis zum aktuellen Führerschein im EC-Kartenformat – allein in Deutschland befinden sich 5 gültige Führerscheinmodelle im Umlauf, EU-weit bringt es der Führerschein sogar auf 112 gültige Versionen. Angesichts dieses Führerschein-Chaos‘ ist es im Interesse von mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit nur zu begrüßen, dass sich das Europäische Parlament für die Neufassung der EU-Führerscheinrichtlinie ausgesprochen hat.

Die Vorteile eines einheitlichen EU-Führerscheins liegen auf der Hand:

 Eine Vereinheitlichung der über 100 verschiedenen Modelle gewährleistet für alle in der EU per Auto Reisenden mehr Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit, denn der Nachweis über die Gültigkeit der Fahrerlaubnis wird wesentlich einfacher.

 Betrugs- und Fälschungsversuche werden erschwert. Dies kann der Erhöhung der Verkehrssicherheit auf unseren Strassen sowie der öffentlichen Sicherheit nur förderlich sein. Dem dient auch die für alle zehn Jahre vorgesehene Umtauschpflicht der Fahrerlaubnis. Langjährige Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis müssen auch keine erneute Fahrprüfung ablegen, noch ändert sich etwas an bereits erworbenen Lenkungsberechtigungen.

 In Zukunft wird es ferner nicht mehr möglich sein, einen beispielsweise aufgrund von Alkohol am Steuer in dem einen Mitgliedstaat eingezogenen Führerschein illegal in einem anderen EU-Land neu zu erwerben.

Bei der Umsetzung der neuen Richtlinie in den EU-Mitgliedstaaten wird darauf zu achten sein, den Umtausch der alten Führerscheine für die Bürgerinnen und Bürger so kostenneutral und unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Gelten muss selbstverständlich: bei der Implementierung eines Chips auf der Fahrerlaubnis – diese Entscheidung obliegt ebenfalls den Mitgliedstaaten – muss der Datenschutz gewährleistet sein.

Straßburg, den 23. Februar 2005

Zum Beschluss des Europäischen Parlaments über die Neuregelung beim Führerschein, erklärt die PDS-Europaabgeordnete Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:

Vom Vorkriegsmodell bis zum aktuellen Führerschein im EC-Kartenformat – allein in Deutschland befinden sich 5 gültige Führerscheinmodelle im Umlauf, EU-weit bringt es der Führerschein sogar auf 112 gültige Versionen. Angesichts dieses Führerschein-Chaos‘ ist es im Interesse von mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit nur zu begrüßen, dass sich das Europäische Parlament für die Neufassung der EU-Führerscheinrichtlinie ausgesprochen hat.

Die Vorteile eines einheitlichen EU-Führerscheins liegen auf der Hand:

– Eine Vereinheitlichung der über 100 verschiedenen Modelle gewährleistet für alle in der EU per Auto Reisenden mehr Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit, denn der Nachweis über die Gültigkeit der Fahrerlaubnis wird wesentlich einfacher.

– Betrugs- und Fälschungsversuche werden erschwert. Dies kann der Erhöhung der Verkehrssicherheit auf unseren Strassen sowie der öffentlichen Sicherheit nur förderlich sein. Dem dient auch die für alle zehn Jahre vorgesehene Umtauschpflicht der Fahrerlaubnis. Langjährige Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis müssen auch keine erneute Fahrprüfung ablegen, noch ändert sich etwas an bereits erworbenen Lenkungsberechtigungen.

– In Zukunft wird es ferner nicht mehr möglich sein, einen beispielsweise aufgrund von Alkohol am Steuer in dem einen Mitgliedstaat eingezogenen Führerschein illegal in einem anderen EU-Land neu zu erwerben.

Bei der Umsetzung der neuen Richtlinie in den EU-Mitgliedstaaten wird darauf zu achten sein, den Umtausch der alten Führerscheine für die Bürgerinnen und Bürger so kostenneutral und unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Gelten muss selbstverständlich: bei der Implementierung eines Chips auf der Fahrerlaubnis – diese Entscheidung obliegt ebenfalls den Mitgliedstaaten – muss der Datenschutz gewährleistet sein.

Straßburg, den 23. Februar 2005