Grundrechte bleiben beim „Anti-Terrorkampf“ auf der Strecke, Stimmerklärung von Tobias Pflüger, Strasbourg 7. Juni 2005

Auch der Bericht Oreja A6-0166/2005 „Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zum ‚Thema Terroranschläge – Prävention, Vorsorge und Reaktion‘ (2005/2043(INI))“, als Teil des heute im Europäischen Parlaments verabschiedeten Anti-Terror-Pakets, verfolgt die Absicht, einen Rechtsraum zur Antiterrorbekämpfung auch mittels gegenseitiger Anerkennung von Urteilen, polizeilichen Maßnahmen und des Austauschs von Informationen von Polizei und Geheimdiensten herstellen zu wollen: Damit drohen die Grundrechte auf der Strecke zu bleiben. Dabei war diese Vorgehenswiese in den Mitgliedstaaten seit der Etablierung des Europäischen Haftbefehls zunehmend in die Kritik geraten. Denn was mit der Formulierung der „gegenseitigen Anerkennung“ auf den ersten Blick recht harmlos daherkommt, hat es in sich. Dies zeigen bereits die ersten Erfahrungen mit diesem Haftbefehl. Soll eine Person in ein anderes EU-Mitgliedsland ausgeliefert werden, so ist keine rechtliche Prüfung mehr möglich.

Besonders kritisch im Oreja-Bericht ist

– der angestrebte „Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Polizei- bzw. Geheimdiensten“;

– der angestrebte „Austausch von Informationen über verdächtige Terroristen und ihre Organisationen mit Drittstaaten und internationalen Organisationen“;

– die Förderung einer zunehmenden Spezialisierung „von EUROPOL und EUROJUST beim Kampf gegen den Terrorismus“.

Demokratische Kontrolle von Strafverfolgungsbehörden, ein wirksamer Datenschutz und die horizontale Gewaltenteilung sind hierbei Fehlanzeige.