Handel mit menschlichen Eizellen ist illegal und entwürdigend

Zum Handel mit menschlichen Eizellen zwischen Rumänien und Großbritannien erklärt die PDS-Europaabgeordnete Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:

Wie kürzlich bekannt wurde, plant die britische Behörde HFEA (Human Fertilisation and Embryology Authority), den Bedarf an Eizellen für künstliche Befruchtungen durch Spenden rumänischer Frauen zu decken. Die Spenderinnen sollen dafür mit bis zu 1000 £ entlohnt werden.

Bereits jetzt werden rumänischen Frauen Eizellen gegen eine Zahlung von 150 £ entnommen, um unfruchtbare Frauen in Großbritannien zu behandeln. Hierzu müssen sie eine Hormonbehandlung und einen chirurgischen Eingriff über sich ergehen lassen. Ob diese Frauen allerdings in ausreichendem Maße über die gesundheitlichen Risiken der Behandlung aufgeklärt werden ist ebenso fragwürdig, wie die „Freiwilligkeit“ der Spende angesichts der bitteren Armut in diesem Land, von der besonders die Minderheit der Sinti und Roma betroffen ist. Es ist bezeichnend, dass eine einzige Klinik in Bukarest schon mehr Spenderinnen hat, als es in ganz Großbritannien gibt.

Diese Vorgänge sind nicht nur aus ethischen Gründen inakzeptabel, sie widersprechen darüber hinaus schon geltendem Recht. Laut einer EU-Richtlinie von 2004 (2004/23/EC) sind Spenden von menschlichen Zellen und Gewebe gegen Bezahlung verboten, es darf lediglich eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. In Anbetracht des durchschnittlichen Monatseinkommens in Rumänien von 150 £, kann bei einer Zahlung von bis zu 1000 £ pro Spende von einer Aufwandsentschädigung wohl nicht die Rede sein.

Es war höchst bemerkenswert, wie rat- und orientierungslos der zuständige Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz Kyprianou in der Parlamentsdebatte diese Woche auf das Problem reagierte. Die Europäische Kommission, so meinte er einerseits, er sei zwar „sehr beunruhigt“, andererseits jedoch bezweifelte er zugleich die Verbindlichkeit des Verbotes einer Bezahlung sowie die Zuständigkeit der Kommission.

Ich begrüße, dass das Europäische Parlament dazu heute eine klare Position verabschiedet hat: Die EU-Kommission darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Sie muss diese Vorgänge aufklären und Verstöße gegen EU-Recht konsequent ahnden. Der unerfüllte Kinderwunsch von Paaren aus wohlhabenden Ländern darf nicht über die Gesundheit und die Würde anderer Menschen gestellt werden. Die materielle Not von Frauen darf nicht ausgenutzt werden, um diese quasi als menschliche „Zellfabriken“ zu missbrauchen. Es muss also alles dafür getan werden, damit kein Markt für menschliche Zellen und Gewebe entsteht.

Straßburg, den 10. März 2005

Zum Handel mit menschlichen Eizellen zwischen Rumänien und Großbritannien erklärt die PDS-Europaabgeordnete Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:

Wie kürzlich bekannt wurde, plant die britische Behörde HFEA (Human Fertilisation and Embryology Authority), den Bedarf an Eizellen für künstliche Befruchtungen durch Spenden rumänischer Frauen zu decken. Die Spenderinnen sollen dafür mit bis zu 1000 £ entlohnt werden.

Bereits jetzt werden rumänischen Frauen Eizellen gegen eine Zahlung von 150 £ entnommen, um unfruchtbare Frauen in Großbritannien zu behandeln. Hierzu müssen sie eine Hormonbehandlung und einen chirurgischen Eingriff über sich ergehen lassen. Ob diese Frauen allerdings in ausreichendem Maße über die gesundheitlichen Risiken der Behandlung aufgeklärt werden ist ebenso fragwürdig, wie die „Freiwilligkeit“ der Spende angesichts der bitteren Armut in diesem Land, von der besonders die Minderheit der Sinti und Roma betroffen ist. Es ist bezeichnend, dass eine einzige Klinik in Bukarest schon mehr Spenderinnen hat, als es in ganz Großbritannien gibt.

Diese Vorgänge sind nicht nur aus ethischen Gründen inakzeptabel, sie widersprechen darüber hinaus schon geltendem Recht. Laut einer EU-Richtlinie von 2004 (2004/23/EC) sind Spenden von menschlichen Zellen und Gewebe gegen Bezahlung verboten, es darf lediglich eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. In Anbetracht des durchschnittlichen Monatseinkommens in Rumänien von 150 £, kann bei einer Zahlung von bis zu 1000 £ pro Spende von einer Aufwandsentschädigung wohl nicht die Rede sein.

Es war höchst bemerkenswert, wie rat- und orientierungslos der zuständige Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz Kyprianou in der Parlamentsdebatte diese Woche auf das Problem reagierte. Die Europäische Kommission, so meinte er einerseits, er sei zwar „sehr beunruhigt“, andererseits jedoch bezweifelte er zugleich die Verbindlichkeit des Verbotes einer Bezahlung sowie die Zuständigkeit der Kommission.

Ich begrüße, dass das Europäische Parlament dazu heute eine klare Position verabschiedet hat: Die EU-Kommission darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Sie muss diese Vorgänge aufklären und Verstöße gegen EU-Recht konsequent ahnden. Der unerfüllte Kinderwunsch von Paaren aus wohlhabenden Ländern darf nicht über die Gesundheit und die Würde anderer Menschen gestellt werden. Die materielle Not von Frauen darf nicht ausgenutzt werden, um diese quasi als menschliche „Zellfabriken“ zu missbrauchen. Es muss also alles dafür getan werden, damit kein Markt für menschliche Zellen und Gewebe entsteht.

Straßburg, den 10. März 2005