CDU/CSU machen die Bundesrepublik in Europa unglaubwürdig

Zur Entscheidung des Bundesrats, den Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition für ein Antidiskriminierungsgesetz abzulehnen, erklärt die PDS-Europaabgeordnete Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:

CDU/CSU machen die Bundesrepublik in Europa unglaubwürdig

Heute scheiterte im Bundesrat am Widerstand der CDU-geführten Länder die Verab-schiedung des von Rot-Grün vorgelegten Antidiskriminierungsgesetzes. Dieser Vor-gang ist für die Bundesrepublik schlichtweg beschämend. Obwohl Deutschland oh-nehin schon mehr als 14 Monate mit der Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG in Verzug ist, werden die Gesetzesvorgaben aus der EU durch Deutsch-land nur noch länger ignoriert. Wer wie CDU/CSU derart ignorant mit europäischem Recht umgeht, muss sich die Frage gefallen lassen, was denn eigentlich unter zuver-lässiger, seriöser deutscher Europapolitik zu verstehen ist.

Der Vorwand der konservativ geführten Bundesländer, der Gesetzentwurf der Bun-desregierung führe zu einer unangemessenen Benachteiligung für die deutsche Wirtschaft im internationalen Rahmen, ist schlicht unhaltbar. Dies zeigen die Erfah-rungen verschiedener anderer Staaten. In den USA zum Beispiel, bieten seit 1967 das Gesetz zum Schutz vor Altersdiskriminierung und andere Antidiskriminierungs-gesetze einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung. So darf dort ein Arbeitgeber bei einem Bewerbungsgespräch nicht nach dem Alter eines Interessenten fragen o-der einen Lebenslauf mit Passbild oder Altersangabe verlangen. Vergleichbare Re-gelungen gibt es auch in Großbritannien und Kanada. In der Schweiz dürfen Banken Konsumentenkredite nicht mit der Begründung ablehnen, ein Kunde sei zu alt. Auch die Schweizer Verfassung verbietet jede Diskriminierung aus Altersgründen und schützt damit vor allem Beschäftigte, Kunden und Konsumenten. Keiner der genann-ten Staaten ist durch diese Antidiskriminierungsregelungen wirtschaftlich ins Hinter-treffen geraten.

In Deutschland gibt es bisher keine vergleichbaren Regelungen gegen Diskriminie-rung aus Altersgründen. Hierzulande ist es noch immer so, dass zum Beispiel deut-sche Banken die Kreditvergabe an ältere Menschen per se ablehnen dürfen, ohne im Einzelfall zu prüfen, ob der ältere Mensch aufgrund seiner finanziellen Situation in der Lage ist, den Kredit zurückzubezahlen.

Derartige alltägliche Diskriminierung von Menschen würde durch das Antidiskriminie-rungsgesetz verhindert oder eingedämmt werden. Relevante Mehrkosten würden privaten oder öffentlichen Arbeitgebern, Versicherungen und Banken nur entstehen, wenn sie an ihrer bisherigen Praxis festhalten.

Brüssel, den 19. Februar 2005

Zur Entscheidung des Bundesrats, den Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition für ein Antidiskriminierungsgesetz abzulehnen, erklärt die PDS-Europaabgeordnete Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:

Heute scheiterte im Bundesrat am Widerstand der CDU-geführten Länder die Verab-schiedung des von Rot-Grün vorgelegten Antidiskriminierungsgesetzes. Dieser Vor-gang ist für die Bundesrepublik schlichtweg beschämend. Obwohl Deutschland oh-nehin schon mehr als 14 Monate mit der Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG in Verzug ist, werden die Gesetzesvorgaben aus der EU durch Deutsch-land nur noch länger ignoriert. Wer wie CDU/CSU derart ignorant mit europäischem Recht umgeht, muss sich die Frage gefallen lassen, was denn eigentlich unter zuver-lässiger, seriöser deutscher Europapolitik zu verstehen ist.

Der Vorwand der konservativ geführten Bundesländer, der Gesetzentwurf der Bun-desregierung führe zu einer unangemessenen Benachteiligung für die deutsche Wirtschaft im internationalen Rahmen, ist schlicht unhaltbar. Dies zeigen die Erfah-rungen verschiedener anderer Staaten. In den USA zum Beispiel, bieten seit 1967 das Gesetz zum Schutz vor Altersdiskriminierung und andere Antidiskriminierungs-gesetze einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung. So darf dort ein Arbeitgeber bei einem Bewerbungsgespräch nicht nach dem Alter eines Interessenten fragen o-der einen Lebenslauf mit Passbild oder Altersangabe verlangen. Vergleichbare Re-gelungen gibt es auch in Großbritannien und Kanada. In der Schweiz dürfen Banken Konsumentenkredite nicht mit der Begründung ablehnen, ein Kunde sei zu alt. Auch die Schweizer Verfassung verbietet jede Diskriminierung aus Altersgründen und schützt damit vor allem Beschäftigte, Kunden und Konsumenten. Keiner der genann-ten Staaten ist durch diese Antidiskriminierungsregelungen wirtschaftlich ins Hinter-treffen geraten.

In Deutschland gibt es bisher keine vergleichbaren Regelungen gegen Diskriminie-rung aus Altersgründen. Hierzulande ist es noch immer so, dass zum Beispiel deut-sche Banken die Kreditvergabe an ältere Menschen per se ablehnen dürfen, ohne im Einzelfall zu prüfen, ob der ältere Mensch aufgrund seiner finanziellen Situation in der Lage ist, den Kredit zurückzubezahlen.

Derartige alltägliche Diskriminierung von Menschen würde durch das Antidiskriminie-rungsgesetz verhindert oder eingedämmt werden. Relevante Mehrkosten würden privaten oder öffentlichen Arbeitgebern, Versicherungen und Banken nur entstehen, wenn sie an ihrer bisherigen Praxis festhalten.

Brüssel, den 19. Februar 2005