Schrittweise Harmonisierung des Strafrechts in der EU ist unumgänglich

Zur heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Austausch von Informationen aus dem Strafregister (Bericht Di Pietro A6-0020/2005) erklärt Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, PDS-Europaabgeordnete und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:

Mit der heutigen Abstimmung über den Bericht zum regelmäßigen Austausch von Daten aus den Strafregistern der Mitgliedstaaten hat das Europäische Parlament den Weg dafür frei gemacht, dass ab sofort Informationen aus Strafregistern zu strafrechtlichen oder anderen verwaltungsrechtlichen Zwecken ausgetauscht werden können.

Die eklatanten Kommunikations- und Zusammenarbeitsdefizite der französischen und belgischen Behörden im Fall Michel Founiret – des in Belgien inhaftierten französischen Serienmörders – hatten die Kommission zu dem Vorschlag veranlasst, die vorhandenen Rechtsvorschriften zum Austausch von Daten aus den nationalen Strafregistern zu modifizieren und dadurch zu effektiveren. Dieser Kommissionsvorschlag ist unterstützenswert, denn es kann in der Tat nicht sein, dass die notwendige Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden an unzureichenden EU-Regelungen scheitert.

Allerdings wurde in diesem Zusammenhang erneut deutlich, dass eine effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung zugleich eine schrittweise Harmonisierung des materiellen Strafrechts erfordert. Nur so kann den Erfordernissen eines effektiven Daten- und Grundrechtsschutzes sowie einer wirksamen demokratischen Kontrolle der Strafverfolgungsbehörden entsprochen werden. Der Europäische Datenschutzbeauftragte hatte zu Recht gefordert, den Datenaustausch zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten auf schwerwiegende Straftaten zu beschränken. Dies erwies sich jedoch als unmöglich, weil es in den Mitgliedstaaten weder einen einheitlichen Verbrechensbegriff noch einheitliche Definitionen von Straftatbeständen oder gar einheitliche Strafmaße gibt. Insofern kann der Vorschlag der Kommission zur Vereinheitlichung der Registerdaten ab 2006, der in ihrem jüngst veröffentlichen Weißbuch bezüglich des Austausches von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen und deren Auswirkungen innerhalb der EU enthalten ist (KOM(2005)10 endg.), nur als ein allererster Schritt in die richtige Richtung angesehen werden.

Straßburg, den 22. Februar 2005

Zur heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Austausch von Informationen aus dem Strafregister (Bericht Di Pietro A6-0020/2005) erklärt Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, PDS-Europaabgeordnete und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:

Mit der heutigen Abstimmung über den Bericht zum regelmäßigen Austausch von Daten aus den Strafregistern der Mitgliedstaaten hat das Europäische Parlament den Weg dafür frei gemacht, dass ab sofort Informationen aus Strafregistern zu strafrechtlichen oder anderen verwaltungsrechtlichen Zwecken ausgetauscht werden können.

Die eklatanten Kommunikations- und Zusammenarbeitsdefizite der französischen und belgischen Behörden im Fall Michel Founiret – des in Belgien inhaftierten französischen Serienmörders – hatten die Kommission zu dem Vorschlag veranlasst, die vorhandenen Rechtsvorschriften zum Austausch von Daten aus den nationalen Strafregistern zu modifizieren und dadurch zu effektiveren. Dieser Kommissionsvorschlag ist unterstützenswert, denn es kann in der Tat nicht sein, dass die notwendige Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden an unzureichenden EU-Regelungen scheitert.

Allerdings wurde in diesem Zusammenhang erneut deutlich, dass eine effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung zugleich eine schrittweise Harmonisierung des materiellen Strafrechts erfordert. Nur so kann den Erfordernissen eines effektiven Daten- und Grundrechtsschutzes sowie einer wirksamen demokratischen Kontrolle der Strafverfolgungsbehörden entsprochen werden. Der Europäische Datenschutzbeauftragte hatte zu Recht gefordert, den Datenaustausch zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten auf schwerwiegende Straftaten zu beschränken. Dies erwies sich jedoch als unmöglich, weil es in den Mitgliedstaaten weder einen einheitlichen Verbrechensbegriff noch einheitliche Definitionen von Straftatbeständen oder gar einheitliche Strafmaße gibt. Insofern kann der Vorschlag der Kommission zur Vereinheitlichung der Registerdaten ab 2006, der in ihrem jüngst veröffentlichen Weißbuch bezüglich des Austausches von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen und deren Auswirkungen innerhalb der EU enthalten ist (KOM(2005)10 endg.), nur als ein allererster Schritt in die richtige Richtung angesehen werden.

Straßburg, den 22. Februar 2005