Daseinsvorsorge im Visier
„Öffentliche Dienste und Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge sind ein unverzichtbares Instrument, um die Grundrechte jeder und jedes Einzelnen in pluralistischen Demokratien zu gewährleisten sowie den sozialen und territorialen Zusammenhalt der Gesellschaft zu fördern.“ So heißt es in der Potsdamer Erklärung der linken Fraktion im Europäischen Parlament aus Anlass einer Konferenz zur EULiberalisierungspolitik. Doch die Bereiche der Daseinsvorsorge sind zugleich lukrative potentielle Märkte für das immer neue Anlagemöglichkeiten suchende Kapital. Deshalb stehen vor allem die kommunalen Leistungserbringer unter einem ständigen Druck der europäischen Politik, die in erster Linie diese Konzerninteressen vertritt. Angegriffen wird dabei von verschiedener Seite. Da wurden und werden ganze Bereiche, etwa die Energienetze und die Telekommunikation, durch EU-Recht dereguliert, d.h. dem privaten Markt geöffnet. Ein anderer Hebel ist das im EG-Vertrag verankerte Beihilfeverbot, mit dem kommunalen Unternehmen die Quersubventionierung – hierzu zählt etwa der Ausgleich von Verlusten eines städtischen Schwimmbads mit Gewinnen aus den Stadtwerken – untersagt wird. Der Weg zu dieser Einschränkung ist oft folgender: Ein privates Unternehmen klagt gegen eine angeblich unzulässige Subventionierung eines öffentlichen Unternehmens aus dem kommunalen Haushalt. Der Europäische Gerichtshof gibt dem Kläger Recht und anschließend werden auf Vorschlag der Kommission Richtlinien erlassen, mit denen dieses Urteil umgesetzt wird. Geht es schließlich nach der gegenwärtig im Europäischen Parlament beratenen „Bolkestein“- Richtlinie, sollen nahezu alle kommunalen Leistungen, die gegen Entgelt erbracht werden, zu kommerziellen erklärt und damit dem freien Wettbe werb ausgesetzt werden. Daseinsvorsorge wäre folglich auf den Bereich eingeschränkt, der vom Staat aus Steuern finanziert wird.