Grundrechte in der EU sichern – Polizeiübergriffen endlich Riegel vorschieben

Zur Kritik amnesty internationals an der Umsetzung von Grundrechten in der EU und zu Übergriffen der deutschen Polizei erklärt Feleknas Uca, PDS-Europaabgeordnete:

Zur Kritik amnesty internationals an der Umsetzung von Grundrechten in der EU und zu Übergriffen der deutschen Polizei erklärt Feleknas Uca, PDS-Europaabgeordnete:

Mit ihrer Kritik an der Menschenrechtslage in der Europäischen Union räumt amnesty international mit dem gerne gepflegten blütenweissen Menschenrechtsimage der EU auf. Ausgehend von einem Bericht über Menschenrechtsverstöße durch die deutsche Polizei verweist amnesty international in ihrem Schreiben an den irischen Ratsvorsitzenden auf eine Reihe von Mängeln und Versäumnissen in der Umsetzung und Kontrolle der Grundrechte in der EU.

Hinsichtlich der Situation in Deutschland bestätigt der aktuelle amnesty-Bericht einmal mehr, was bereits seit Jahren bekannt ist: Deutsche Polizisten machen sich wiederholt Menschenrechtsverletzungen schuldig. Insbesondere Menschen ohne deutschen Pass oder gültige Aufenthaltspapiere sind vor Übergriffen nicht sicher. Jedoch auch sonst ist die deutsche Polizei bei weitem kein Garant für Sicherheit: Von amnesty beanstandet wird auch der exzessive Einsatz von Schusswaffen, durch den mehrere Menschen unschuldig zu Tode kamen.

Der aktuelle Bericht ist nicht der erste – seit Jahren kritisiert amnesty Menschenrechtsverstöße seitens der Polizei und in anderen EU-Mitgliedstaaten. Wie andere EU-Staaten hat auch die deutsche Bundesregierung jedoch bisher geringe Bereitschaft gezeigt, diese Vorwürfe ernst zu nehmen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit geschehene Übergriffe geahndet und zukünftige wirksam verhindert werden. Im Gegenteil: Auch sie vertritt die Auffassung, dass Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitsorgane in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik kaum vorkommen und gegebenenfalls ohnehin geahndet werden.

Genau dies wird jedoch von amnesty international begründet in Zweifel gezogen: Die Organisation weist darauf hin, dass Staatsanwaltschaften bei der Einleitung von Ermittlungen gegen Polizisten nur zögerlich agieren, Verfahren verschleppt werden und dass die übliche Praxis der Polizei, Gegenanzeige zu erstatten, oftmals Straflosigkeit für die Polizei zur Folge hat.

Als besonders heikles Problem verweist amnesty hier auf den neuen Europäischen Haftbefehl. Haftbefehle auf der Grundlage möglicherweise über Einschüchterung und Gewalt erreichter Beweise sind angesichts von Menschenrechtsverstößen durch Polizeikräfte in Europa nicht ausgeschlossen. Der bisher seitens der EU-Staaten praktizierte laxe Umgang mit Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen von Sicherheitskräften sowie die auch in EU-Staaten aufflammenden öffentlichen Diskussionen über mögliche Einschränkungen des absoluten Folterverbots lassen Schlimmes für die Zukunft ahnen.

Feleknas Uca, MdEP
Straßburg, den 14.01.04