Einführung biometrischer Merkmale in Ausweisdokumenten: Erhöhte Risiken und Nebenwirkungen statt mehr Sicherheit
Zur Verabschiedung des Berichts über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und Biometrie in Pässen der EU-Bürger (KOM(2004)0116 – C5-0101/2004-2004/0039(CNS) Coelho-Bericht) erklärt die PDS-Europaabgeordnete Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:
Zur Verabschiedung des Berichts über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und Biometrie in Pässen der EU-Bürger (KOM(2004)0116 – C5-0101/2004-2004/0039(CNS) Coelho-Bericht) erklärt die PDS-Europaabgeordnete Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments:
Einführung biometrischer Merkmale in Ausweisdokumenten: Erhöhte Risiken und Nebenwirkungen statt mehr Sicherheit
Heute hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit den Coelho-Bericht verabschiedet. Leider hat es sich damit dem Rat angeschlossen, künftig biometrische Merkmale, das Merkmal der Gesichtserkennung und das des Fingerabdrucks, in Ausweisdokumente aufzunehmen. Zwar hat sich das Europäische Parlament im Unterschied zum Rat gegen die Einrichtung einer Europäischen Datenbank gewandt, die Weichenstellung in Richtung biometrischer Datenerfassung trägt es jedoch mit.
Diese Grundsatzentscheidung, biometrische Daten überhaupt in amtliche Dokumente aufzunehmen, ist zutiefst bedenklich, denn die Risiken für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger sind gewaltig. Da der Rat bereits die Einrichtung einer zentralen europäischen Datenbank beschlossen hat, ist nun nicht mehr auszuschließen, dass Big Brother in Europa fröhliche Urständ feiern kann.
Die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger sind vor Missbrauch kaum geschützt. Risiken bei der Speicherung, beim Zugriff auf und bei der Übertragung von Daten sind nicht ausgeräumt, Gefahren eines Identitätsdiebstahls und -missbrauchs bleiben bestehen. Probleme mit Mehrfachidentitäten, dem Abfangen von Datenübertragungen und vorgreifender Polizeiarbeit existieren weiter. Auf all diese Gefahren haben europäische Datenschutzbeauftragte, die „Arbeitsgruppe Artikel 29“, wiederholt aufmerksam gemacht. Sie verweisen zudem darauf, dass es keinerlei Erfahrungen im Umgang mit sensiblen Daten dieser Größenordnung – immerhin geht es um die Datenerfassung von 450 Millionen Menschen – gibt und die Kosten astronomische Höhen erreichen dürften.
All dies ist für die Zukunft der Bürgerrechte und den Umgang mit den privaten Informationen zutiefst besorgniserregend. Risiken und Nebenwirkungen sind enorm, mehr Sicherheit wird es aber nicht geben. Künftige Verbrecher werden sich unter falschen Identitäten registrieren lassen können und Terroristen, die bereit sind, ihr Leben wegzuwerfen, wird man durch die Aufnahme biometrischer Daten in Ausweisdokumenten wohl kaum von ihren schrecklichen Taten abhalten können.
Brüssel, den 2. Dezember 2004