Der türkische Kriegsdienstverweigerer Mehmet Cetiner muss endlich Asyl erhalten – Menschenrechtssituation in Türkei weiterhin gravierend
Nach der Ablehnung des Asylantrages des türkischen Kriegsdienstverweigerers, Mehmet Cetiner, durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf droht nun Abschiebung. Die Abschiebung erfolgt in eine Türkei, die Kriegsdienstverweigerer immer noch verfolgt.
So werden Kriegsdienstverweigerer in der Türkei mit 2 Jahren Haft und einer erneuten Einberufung bestraft. Insgesamt ist die Menschenrechtslage weiter gravierend. Trotz Persilscheinen der rot-grünen Bundesregierung und der EU-Kommission wird dort weiter gefoltert. Der EuropaabgeordneteTobias Pflüger erklärte: „Zum derzeitigen Zeitpunkt kann es keine Aufnahme von Beitrittverhandlungen geben, weil die politischen Kriterien für eine Aufnahme von Verhandlungen nicht erfüllt sind. Das ändert aber nichts an meiner Befürwortung eines EU-Beitritts der Türkei.“
Pflüger weiter: „Außerdem beabsichtige ich Mehmet Cetiner, der auf der Landeskonferenz der DFG-VK NRW am 10. Oktober einstimmig in den Landesvorstand (LAA) gewählt wurde, als Mitarbeiter zu beschäftigen.“ Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht begründete die Ablehnung des Asylantrages sinngemäß mit der nicht nachvollziehbaren Begründung Mehmet Cetiner sei unwichtig und deshalb drohe ihm in der Türkei keine Verfolgung. Pflüger: „Dies ist sachlich völlig falsch, gerade auch angesichts seiner öffentlichen Aktivitäten für Kriegsdienstverweigerer.“ Die türkische Presse hatte Cetiners öffentlich erklärte Kriegsdienstverweigerung im Jahr 2000 schon als verbrecherische Aktion gewertet. Pflüger: „Für ihn bedeutet dies, dass er mit noch härterer Bestrafung zu rechnen hat, wenn er abgeschoben würde.“
Strasbourg, den 26. Oktober 2004