EP-Ausschuss empfiehlt Klage gegen die Weitergabe personenbezogener Daten von Fluggästen in die USA
Ausdrücklich begrüßt hat der PDS-Europaabgeordnete Helmuth Markov die heutige Entscheidung des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt des Europäischen Parlaments, dem EP-Präsidenten eine Klageerhebung gegen den Europäischen Rat als auch gegen die Kommission in der Angelegenheit der Weitergabe personenbezogener Daten von Fluggästen in die USA zu empfehlen. Damit reagiert das Parlament auf die Missachtung seiner eigenen Rechte, da der Europäische Rat bei seiner Entscheidung am 17. Mai 2004 die Verpflichtung zur Konsultation des Parlaments grob verletzt hatte.
Als besonders wichtig und begrüßenswert bezeichnet es Markov, dass sich der Ausschuss mit seiner empfohlenen Klage gegen die Kommission auch in der Sache selbst geäußert hat. Damit wurde die bereits mehrfach vorgebrachte Kritik des Europäischen Parlaments an dem von der Kommission mit den USA ausgehandelten Abkommen erneuert und noch einmal unterstrichen. Mit der nach diesem Abkommen vorgesehenen Möglichkeit der Aufbewahrung personenbezogene Daten für nicht weniger als acht Jahren bei US-amerikanischen Behörden verstößt diese Vereinbarung zum einen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Darüber hinaus verletzt die Übermittlung personenbezogener Daten europäisches Recht, insbesondere die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz persönlicher Daten. Auch mit den Bestimmungen der vereinbarten Grundrechtecharta ist ein solches Vorgehen nicht vereinbar.
Das Europäische Parlament hat mit der heutigen Entscheidung seines Ausschusses für Recht und Binnenmarkt nach Einschätzung von Helmuth Markov deutlich gemacht, dass es sich nicht länger in der so wichtigen Frage des Schutzes personenbezogener Daten vom Europäischen Rat und der Kommission herumschubsen lassen will. Zugleich hat es ein deutliches Zeichen gesetzt, dass es dem Schutz der Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen von Fluggesellschaften einräumt. Dies ist, wenige Tage nach der Neuwahl des Europäischen Parlaments, ein ermutigendes Zeichen, dass es die in der geringen Wahlbeteiligung auch zum Ausdruck kommende Kritik vieler Bürgerinnen und Bürger an der mangelnden Entschlusskraft des Parlaments zur Wahrnehmung seiner Rechte endlich ernst nimmt.