LPG-Altschulden-Gesetz muss anders werden
Im Bundestag wird derzeit ein Gesetzentwurf zur Änderung der Regelungen über landwirtschaftliche Altschulden aus DDR-Zeiten beraten. Die Europaabgeordnete Christel Fiebiger kritisierte den Entwurf in einer Erklärung vom 18. Oktober. Europarot sprach mit ihr darüber.
Die Altschuldenfrage ist ein deutsches Thema, keins der EU. Warum hast Du Dich trotzdem zu Wort gemeldet?
Christel Fiebiger n Mich bewegt die Frage seit über 13 Jahren. Als PDS-Agrarpolitikerin habe ich stets für eine vernünftige Lösung gekämpft. Kollegen aus anderen EU-Ländern schütteln nur den Kopf, wie schwer sich Deutschland tut, seine aus der Teilung resultierenden Probleme zu lösen.
Worin besteht das Altschuldenproblem?
Christel Fiebiger n Die LPGs waren 1990 mit 3,9 Mrd. Euro Krediten belastet. 18% dieser Summe wurde ihren Rechtsnachfolgern erlassen; bei Treuhandunternehmen 100%. Obwohl die kreditfinanzierten Stallanlagen, Rohbraunkohlefeuerungsanlagen und selbst Wohnhäuser zum größten Teil marktwirtschaftlich nicht nutzbar waren, scheiterte die geforderte Wertberichtigung der Altkredite an der damals regierenden CDU, CSU und der FDP. Es kam zu einer bilanziellen Entlastung durch Rangrücktrittsvereinbarungen in Höhe von rund 2 Mrd. Euro. Obwohl diese Schulden mit 20% des Gewinns vor Steuer bedient werden müssen, hat sich die Altschuldenlast – insb. wegen der aufgelaufenen Zinsen in Höhe von rund 1 Mrd. Euro – bis heute vergrößert.
Mit dem Gesetz soll nun der Abführungssatz auf 65% erhöht und eine betriebsindividuelle Ablöseregelung eingeführt werden.
Was spricht dagegen?
Christel Fiebiger n Mehrere Jahre zwei Drittel des Gewinns abführen zu müssen, wäre verheerend für die Eigenkapitalbildung, die Investitionen, den Kapitaldienst für Neukredite und die Bonität der betroffenen Unternehmen. Zugleich ist die Ablöseregelung so gestaltet, dass den wenigsten Unternehmen die Chance einräumt wird, ihre Altschulden aus eigener Kraft ablösen zu können.
Was wäre die Alternative?
Christel Fiebiger n Ein niedrigerer Abführungssatz, eine die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe stärkende Ablöseregelung und die Umsetzung des PDS-Vorschlages, den Teil der Altschulden zu streichen, der bei der Teilentschuldung nach Art. 25 Abs. 3 des Einigungsvertrages als entschuldungsfähig anerkannt worden ist, aber wegen der damals auf 0,7 Mrd. Euro begrenzten Mittel, nicht entschuldet wurde.
Mehr Infos unter www.pds-europa.de oder www.christel-fiebiger.de