EU-Agrarreform bringt viel Neues, aber keinen Kurswechsel
Zur Luxemburger Einigung der EU-Agrarminister über eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) am 26. Juni 2003 sprach europarot mit der Europaabgeordneten Christel Fiebiger.
Kommissar Fischler charakterisierte den Reformbeschluss als „Beginn einer neuen Ära“, die GAP würde sich „grundlegend ändern“. Für Ministerin Künast ist „die Agrarwende in der EU angekommen“. Was sagt Christel Fiebiger dazu?
Christel Fiebiger Der Reformbeschluss markiert trotz der Euphorie und Superlative à la Fischer/Künast keinen Kurswechsel in der Hauptzielsetzung der EU-Agrarpolitik. Vielmehr wird der 1992 eingeschlagene Weg der Ausrichtung des europäischen Agrarmarktes auf den Weltmarkt unbeirrt fortgesetzt. Und das obwohl die Liberalisierung bislang weder für die europäischen Bauern noch für die Entwicklungsländer vom Nutzen war. Auch nicht für die Umwelt und regionale Strukturen.
Neu ist hierbei jedoch ein verändertes Instrumentarium für die Verteilung der Agrarsubventionen. Das Zauberwort heißt „Entkopplung“ der Einkommensstützung der Landwirte von der Produktion. Damit will die EU sich einen größeren Spielraum bei den WTO-Agrarverhandlungen verschaffen. Ob das gelingt, ist angesichts der radikalen Forderungen im Liberalisierungskonzept des WTO-Agrarchefs Harbinson wenig wahrscheinlich. Auch dürften die Entwicklungsländer die von der Produktion entkoppelten und damit als nicht handelsverzerrend geltenden Zahlungen als wettbewerbsverzerrend ansehen, da sie sich den „Luxus“ von Einkommensbeihilfen für die Einhaltung von Umwelt- und Tierschutzstandards nicht leisten können. Aus beiden Gründen könnte der Halbzeitwert der beschlossenen GAP-Reform kurz sein.
Das ist spekulativ. Dagegen ist klar, dass die Neuausrichtung der Subventionen einen Paradigmenwechsel darstellt.
Christel Fiebiger Einverstanden. Hier gibt es drei Elemente. Die erwähnte Entkopplung der Direktbeihilfen von der Produktion, ihre Bindung an gesellschaftliche Anforderungen wie Umwelt- und Tierschutz sowie Lebensmittelsicherheit und die Kürzung und Umverteilung der Prämien zugunsten von Maßnahmen der ländlichen Entwicklung (Modulation).
Die Entkopplung führt dazu, dass künftig stärker Marktgegebenheiten die betrieblichen Entscheidungen der Landwirte bestimmen und nicht mehr die Frage, wofür es die meisten Prämien gibt. Des weiteren wird die Entkopplung, die zunächst als Teilentkopplung erfolgt, von einer Umverteilung der Direktbeihilfen zwischen Betrieben und Regionen begleitet sein. So will die BRD keine, auf historische Besitzstände fußende Betriebsprämie, sondern eine regionalisierte Flächenprämie einführen. Der Beschluss ermöglicht das. Auch haben die EU-Mitglieder bei der Entkopplung der Rinderprämien Ermessensspielraum. Bei all dem wird es Gewinner und Verlierer geben. Damit ist Streit vorprogrammiert. Es wird schwer werden, zu definieren, was hierbei gerecht oder ungerecht ist.
Und wie verhält es sich mit der Umweltausrichtung der Agrarsubventionen?
Christel Fiebiger Der Konflikt der modernen Landwirtschaft mit dem Schutz der biologischen Vielfalt, des Bodens und Wassers und der Komplexität ökologischer Systeme ist Realität. Dass Landwirten, die gegen Vorschriften im Umwelt- und Tierschutz verstoßen, die Prämien gekürzt werden sollen, ist akzeptabel, aber keine Lösung. Wichtig ist, hierbei die Bürokratie möglichst klein zu halten.
Was ist mit der Modulation der Prämien?
Christel Fiebiger Die ist sehr problematisch. Zwar ist das Vorhaben, dass Großbetriebe stärker als Mittelbetriebe gekürzt werden, vom Tisch. Trotzdem ist die durchschnittliche Einkommenssituation der Landwirte so beschaffen, dass sie am unteren Ende der Einkommensskala rangieren. Diese Kürzung und die ebenfalls beschlossene Milchpreissenkung, die zu erheblichen Einkommenseinbußen führen wird, passen nicht zusammen. Da hilft auch nicht das Argument, dass der größte Teil des Kürzungsbetrages in die ländlichen Regionen fließt. Landwirtschaftsbetrieb und ländlicher Raum sind zweierlei. Hinzu kommt, dass nicht bei 5% Kürzung Schluss sein muss. Es besteht die Möglichkeit, falls Geld für noch nicht beschlossene, aber angekündigte weitere Maßnahmen (z. B. bei Zucker) gebraucht wird, munter weiter zu kürzen. Das hat nichts mit Planungssicherheit zu tun.
Wir sprechen hier über die Entscheidung der Agrarminister. In wie weit wurde diese vom Europaparlament beeinflusst?
Christel Fiebiger Das Parlament besitzt auf dem Hauptfeld tatsächlicher Gemeinschaftspolitik, der Agrarpolitik, keine Rechte zur Mitentscheidung. Es wird konsultiert, mehr nicht. Das alleinige Sagen haben die Staats- und Regierungschefs. Trotzdem wurde im Agrarausschuss monatelang intensiv gearbeitet. Im Ergebnis gab es die rekordverdächtige Flut von rund 1.200 Änderungsanträgen. Auf dieser Basis verabschiedete das Plenum seine Stellungnahmen zur GAP-Reform. Davon fand ein nur kleiner Teil Eingang in den Beschluss des Agrarrates, z. B. die Nichtabsenkung der Getreidepreise und die Beibehaltung der Rotationsbrache und des Anbaus von nachwachsenden Rohstoffen auf Stilllegungsflächen.
Besonders engagiert hast Du Dich in der Roggenfrage.
Christel Fiebiger Mit gutem Grund. In der derzeitigen EU werden 80% des Roggens in Deutschland angebaut. Ich war deshalb froh, dass mein Antrag, den Kommissionsvorschlag zur ersatzlosen Abschaffung der Roggenintervention abzulehnen und durch eine Begrenzung auf derzeit alternativlose Standorte zu ersetzen, angenommen wurde. Auch wenn die Intervention nun doch abgeschafft wird, war das mit ein Baustein dafür, dass die Roggenregionen zusätzliche Mittel aus der Kürzung der Direktzahlungen bekommen sollen. Allerdings betragen diese weniger als ein Fünftel bis ein Drittel der Einkommenseinbußen der nächsten Jahre. Hier muss nachgebessert werden.