Nicht perfekt, aber unverhofft!

Das waren die Worte des Konventspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing, als er im Juni auf dem Gipfeltreffen der Europäischen Union bei Thessaloniki den Staats- und Regierungschefs die ersten beiden Teile des Verfassungsentwurfs übergab. Er traf mit diesen Worten durchaus ins Schwarze, denn lange Zeit war völlig ungewiss, ob überhaupt ein Ergebnis zustande kommen würde, das insgesamt die Unterstützung des Konvents findet.
Der Vertragsentwurf gliedert sich in vier Teile: Teil I (Verfassungsarchitektur), Teil II (Grundrechtecharta) sowie die Teile III (Einzelbestimmungen der Politiken) und IV (Schlussbestimmungen mit Revisionsklauseln). Ab Oktober dieses Jahres wird eine EU-Regierungskonferenz noch einmal über den gesamten Text beraten. Bereits heute müssen wir uns darauf vorbereiten, dass die Verfassung, die nach dem Beitritt der zehn neuen Staaten Ost-, Mittel- und Südeuropas zur EU von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet werden soll, bei den Europawahlen im Juni 2004 eine große Rolle spielen wird.
Die Hauptkonfliktlinie im Verfassungskonvent verlief zwischen denen, die mehr Europa wollen und jenen, die auf die Nationalstaaten, ja – wie zum Beispiel der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber – in einigen Politikbereichen wie beispielsweise Landwirtschaft auf Renationalisierung setzen. In beiden Lagern waren allerdings weitgehend alle in Europa vorhandenen politischen Kräfte und Richtungen vertreten, das heißt von konservativ über sozialdemokratisch und grün bis linkssozialistisch/kommunistisch. Um so erstaunlicher war es, dass es dem Konvent dennoch im Konsensverfahren gelang, einen Verfassungsentwurf vorzulegen, der besonders in Fragen von Demokratie und im Hinblick auf eine sozialere Ausrichtung der EU berechtigte Hoffnungen weckt, weil er im Vergleich zum Status quo deutliche Fortschritt aufweist. Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, dass Deutschland, von dem im vergangenen Jahrhundert zwei Weltkriege ausgingen, fest in diesem Staatenverbund verankert bleibt und eine proeuropäische Politik betreibt.
Gewiss wird auch in der PDS niemand erwartet haben, dass der Konvent eine Verfassung für die „Sozialistischen Vereinigten Staaten von Europa“ vorlegt. Wie jede Verfassung, widerspiegelt auch der europäische Verfassungsvertrag die politischen und ökonomischen Machtverhältnisse in der EU und ihren Mitgliedstaaten – und die Union ist ein riesiger Binnenmarkt mit dominierenden Wirtschafts- und Kapitalinteressen. Sie ist aber eben nicht nur ein wirtschafts- und währungspolitisches, sondern auch ein einzigartiges politisches Integrationsprojekt, in dem bald 25 Staaten mit über 450 Millionen Menschen friedlich zusammenleben – und dafür bildet der Verfassungsvertrag künftig den rechtlichen und politischen Rahmen. Er wird deshalb in Zukunft noch wesentlich stärker das Alltagsleben der Menschen unmittelbar beeinflussen und prägen. Bereits heute gehen vom Bundestag verabschiedete Gesetze, in Teilbereichen wie der Wirtschaft schon bis zu 80 Prozent, auf europäische Gesetze und Verordnungen zurück, die in Brüssel erarbeitet werden.
Im Verfassungskonvent habe ich mich als PDS-Politikerin und Vertreterin unserer linken Fraktion im Europaparlament besonders für mehr Demokratie in der EU, für soziale Belange sowie in friedenspolitischen Fragen engagiert und dabei mit sozialdemokratischen und grünen Konventsmitgliedern eng zusammengearbeitet. So wurde im vergangenen Herbst auf meine Initiative hin eine Arbeitsgruppe zum Thema „Soziales Europa“ im Konvent gebildet, die ursprünglich nicht vorgesehen war und anfangs auf starken Widerstand vor allem konservativer Konventsmitglieder stieß. Dem Wirken dieser Arbeitsgruppe ist es letztlich zu verdanken, dass die bisherige einseitig neoliberale Vertragsdefinition der EU als „offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ geändert wurde. Jetzt heißt es, dass die EU „ein Europa der nachhaltigen Entwicklung auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft“ anstrebt, die auf „Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt“ zielt. Natürlich bedeutet das nicht, dass die EU quasi mit Inkrafttreten der Verfassung über Nacht sozial fortschrittlicher wird. Damit wurde aber eine sehr wichtige Berufungsgrundlage für alle politischen Kräfte, für Gewerkschaften, Kirchen und andere geschaffen, die entschlossen für ein sozialeres Europa eintreten. Bedeutsam ist das nicht zuletzt auch deshalb, weil die Demontage des Sozialstaates in einigen EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland und Frankreich in vollem Gange ist. Nicht unwesentlich ist auch, dass die EU künftig die Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten koordinieren soll, wogegen insbesondere die CDU/CSU heftigste Attacken reitet, obwohl allein die gemeinsame Währung, der Euro, dies zwingend erforderlich macht.
Ein wahrhaft demokratischer Meilenstein ist, dass zur Europapolitik künftig Volksbegehren möglich sind, es also in der EU direkte Demokratie geben wird. In der Bundesrepublik gibt es das auf nationaler Ebene nicht. Die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern werden auch dadurch gestärkt, dass die 2002 ebenfalls von einem Konvent erarbeitete Grundrechtecharta in den Verfassungsvertrag aufgenommen wurde. Erstmals verankert wurden der Grundsatz der Gleichheit und die Nichtdiskriminierung neben Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit und Solidarität als gemeinsame Unionswerte. Fortschritte gibt es auch im Machtdreieck Europäisches Parlament, Ministerrat und EU-Kommission als europäische Exekutive. So erhält das Europaparlament in der Gesetzgebung und beim EU-Haushalt deutlich mehr Befugnisse. Das hat zur Folge, dass der Stellenwert der Europawahlen im Juni 2004 deutlich wächst, weil von der konkreten politischen Zusammensetzung des Parlaments künftig wesentlich mehr als bisher abhängt. Beachtenswert ist ferner, dass der EU-Ministerrat in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber künftig öffentlich beraten und entscheiden muss. Bislang erfolgte dies hinter verschlossenen Türen.
Ein anderes Bild vermitteln die im Verfassungsvertrag verankerten Bestimmungen zur Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. So gibt es einerseits Festlegungen, die die EU erstmals zur Förderung des Friedens sowie zur strikten Einhaltung des Völkerrechts und Wahrung der UN-Charta verpflichten. Hierfür habe ich mich besonders in der Arbeitsgruppe Verteidigung engagiert. Geschaffen wird das Amt eines EU-Außenministers, das für die künftige Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Außenpolitik, die es bislang nur in Ansätzen gibt, eine Voraussetzung ist. Durchzusetzen war aber nicht, hier die Rechte des Europaparlaments auszuweiten, weil dieser Politikbereich noch in nationalstaatlicher Hoheit verbleibt. Hierzu gibt es aber noch heftige Debatten. Inakzeptabel sind jene Festlegungen, die Militärinterventionen der EU befördern oder die Bildung einer Europäischen Rüstungsagentur, die mit der Verpflichtung der Mitgliedstaaten verbunden wird, „ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“. Neu sind Beistandsklauseln bei Terroranschlägen und Katastrophen sowie im Falle eines bewaffneten Angriffs von außen, wofür bislang ausschließlich die NATO zuständig war. Zivile Konfliktprävention und -lösungen werden Militärmaßnahmen vorgeschaltet, wofür auch ich entschieden eingetreten bin. Zugleich habe ich im Konvent sehr deutlich gemacht, dass ich die weitere Militarisierung der EU ablehne. Die EU soll sich – anders als die USA – international als Zivilmacht Geltung verschaffen und solidarisch an der Seite der Länder der südlichen Hemisphäre stehen. Auch in Zukunft werde ich mich nicht damit abfinden, dass die EU mit eigenen Eingreiftruppen in die Schlacht ziehen will.n