Entschließung des Europäischen Parlaments zum europäischen und internationalen Schutz der Stätten der von den Nationalsozialisten errichteten Konzentrationslager als historische Mahnmale vom 11. Februar 1993

Dokumentation:
Das Europäische Parlament
A. angesichts der Gefahren für die Erhaltung der Stätten der NS-Konzentrationslager und ihre ganz besondere geschichtliche Bedeutung,
B. unter Ablehnung jeder willkürlichen Verquickung zwischen der Realität der nationalsozialistischen Lager und ihrer etwaigen Nutzung nach dem Krieg,
C. in der Überzeugung, dass den Millionen von Toten aller NS-Konzentrationslager der Respekt der heutigen und künftigen Generationen gebührt, und dass die Erziehung unserer Jugend der Bedeutung ihrer Opfer für die Sache der Freiheit, der Menschenrechte und des Friedens Rechnung tragen muss,
D. in der Erwägung, dass das Gedenken an diese Millionen von Todesopfern verlangt, dass die Stätten nicht nur erhalten werden, sondern dass die Besucher auch über die unterschiedliche Herkunft der darin festgehaltenen Menschen sowie die Ursachen ihrer Verschleppung informiert werden,
E. in der Erwägung, dass die Erhaltung aller Archive mit Material über sämtliche Konzentrationslager, insbesondere des Archivs in Arolsen, sowie ihre Öffnung zu Forschungszwecken von vorrangiger Bedeutung sind,
F. im Protest gegen alle derzeitigen Erscheinungen des Rassismus, des Antisemitismus oder der Fremdenfeindlichkeit und unter Ablehnung einer Rückkehr zu den von der zivilisierten Welt verurteilten Ideologien des Nationalsozialismus,
1. fordert die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission auf, alle Initiativen, u.a. auch finanziell, zu unterstützen, die darauf abzielen, die ganz besondere Bedeutung der von den Nationalsozialisten errichteten Konzentrationslager zu bewahren, und diese Stätten unter europäischen und internationalen Schutz zu stellen;
2. wünscht, dass alle Gesetze bzw. Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Neonazismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in jeglicher Form unter seiner Aufsicht erfasst werden, und betont die Verpflichtung der Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments, als Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit alles daranzusetzen, um alle Erscheinungen des Neonazismus in der Gemeinschaft sowie alle Entwicklungen, die der geschichtlichen Realität der Vernichtungslager abträglich sind, zu bekämpfen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.