Die Zukunft der Strukturpolitik der EU
Der gegenwärtig geltende Förderzeitraum der Struktur- und Kohäsionspolitik umfasst die Jahre 2000-2006. Für diese Zeit stehen insgesamt 213 Milliarden Euro zur Verfügung, was einer Pro-Kopf-Förderung pro Jahr und EU-Bürger von 217 Euro entspricht. Die Bundesrepublik Deutschland erhält davon Fondsmittel in Höhe von 29,7 Milliarden Euro, 20,7 Milliarden Euro entfallen allein auf die neuen Bundesländer als Ziel-1-Region. Nach Berechnungen der EU wird sich das Gesamt-BIP der ostdeutschen Länder aufgrund dieser Förderung um 1,6% erhöhen.
In den gegenwärtigen Förderzeitraum fällt der Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder zur Union. Bereits seit Anfang der 90er Jahre erhalten diese Länder finanzielle Unterstützung von der EU zur Bewältigung ihrer gesellschaftlichen Transformationsprozesse. Diese Unterstützung zielt in erster Linie darauf ab, diese Länder auf den Beitritt vorzubereiten, d.h. gesellschaftliche, ökonomische und soziale Strukturen zu schaffen, die mit denen der EU kompatibel sind. Das Förderinstrument dafür war und ist das Phare-Programm.
Die nunmehr mit 10 Ländern, ohne Rumänien und Bulgarien, abgeschlossenen Beitrittsverhandlungen haben mit geringfügigen Ausnahmen zur vollständigen Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, des sogenannten „acquis communitaire“, geführt. Das bedeutet, dass die in der gegenwärtigen EU mit 15 Mitgliedsländern gültigen Regelungen in den verschiedensten Tätigkeitsfeldern ab dem 1. Mai 2004 einheitlich in allen 25 Mitgliedsländern gültig sein werden.
Im Gegensatz zur bisherigen Praxis, die darin bestand, auf die Herausforderung einer Erweiterung der Union jedes Mal mit Programmen zur Abmilderung problematischer Konsequenzen in den beitretenden Länder zu reagieren, scheint der solidarische Ansatz der EU-Politik diesmal bewusst in den Hintergrund gedrängt zu werden. In Frage steht die finanzielle Ausstattung der EU, die angesichts ihres internen großen Entwicklungs- und Wohlstandsgefälles eine qualitativ neue Dimension bekommt. Es sei nur erwähnt, dass 8 der 10 beitretenden Länder in der EU der 25 einer Gruppe angehören werden, deren Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei 42% des Gemeinschaftsdurchschnitts liegt! Nur das von Zypern und Slowenien wird zwischen 71% und 92% des Gemeinschaftsdurchschnitts betragen. Alle mittel- und osteuropäischen Länder werden daher zur höchsten Förderkategorie, den Ziel-1-Gebieten, gehören, sollte der Referenzwert von 75% des BIP des EU-Durchschnitts auch künftig gelten.
Diese Situation würde dazu führen, dass bei einer Beibehaltung der gegenwärtig praktizierten Förderpolitik der EU-Haushalt fast verdoppelt werden müsste. Noch nie in ihrer Geschichte seit 1957 hat die Europäische Union vor einer derartigen Herausforderung gestanden. Für die meisten der gegenwärtigen Ziel-1-Gebiete, einschließlich der ostdeutschen Länder, droht der Verlust der Einstufung in die höchste Förderkategorie. Allein durch die Aufnahme der Beitrittsländer in die Berechnungen würde nämlich ein statistischer Effekt entstehen, der, ohne dass sich an der realen wirtschaftlichen und sozialen Situation in diesen benachteiligten Regionen wirklich etwas geändert hat, zu einem Ende ihrer Förderung führt. Berücksichtigt man zusätzlich die aktuelle wirtschaftliche Stagnation nicht nur in Deutschland, sondern in den meisten Ländern der Union, so muss ernsthaft überlegt werden, wie und in welchem Umfang die künftige Strukturpolitik gestaltet werden kann.
Vor diesem Hintergrund ist es nur zu verständlich, dass eine intensive Diskussion in den betroffenen Ländern stattfindet. Es besteht die große Gefahr, dass nach dem Beispiel der Deckelung der Agrarausgaben von 2007 bis 2013 auf dem Niveau von 2006 auch die noch ausstehenden Entscheidungen über die Finanzierung der Strukturpolitik ab 2007 nach dem gleichem Muster gefasst werden. Ein solches Vorgehen würde jedoch in krassem Widerspruch zum realen Bedarf und zur bisherigen Förderphilosophie der Union stehen. Wir wenden uns daher entschieden gegen die Entscheidung der Staats- und Regierungschefs, im Bereich der Agrarförderung ab 2005 nur 20% der bisher in der EU-15 üblichen Direktbeihilfen zu zahlen, um dann gestaffelt bis 2013 auf 100% der Förderung zu kommen. Der besonderen Situation in den Beitrittsländern sollte unserer Meinung nach über einen gesonderten Fonds, nach dem Beispiel des Kohäsionsfonds, Rechnung getragen werden.
Da die Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Maastrichtkriterien eine rigide Finanzpolitik der Konsolidierung betreiben, wurden die gültigen Ausgabenobergrenzen des europäischen Haushalts von maximal 1,27%, obwohl laut Berliner Agenda zulässig, in den letzten Jahren nicht genutzt. Damit sind auch die für die Strukturfonds von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Mittel in ihrem Volumen zurückgegangen. Zur Bereitstellung der mit der Erweiterung notwendig werdenden Fördermittel sind diese Obergrenzen von der EU aber vollständig auszuschöpfen. Darüber hinaus sind die bisher geltenden weiteren Begrenzungen für die Höhe der einsetzbaren Fördermittel zu überprüfen und je nach Bedarf zu erweitern. Dies bedeutet:
1. Die Aufhebung der Begrenzung der Förderung pro Land auf den Umfang von max. 4% des BIP des Empfängerlandes.
2. Die Aufhebung der Begrenzung des Umfangs der EU-Strukturförderung auf max. 0,45% des BIP der EU.
Ausgangspunkt jeglicher Entscheidung über die Höhe der Finanzierung des künftigen Förderzeitraumes 2007-2013 muss daher die reale Situation, d.h. der anstehende Förderbedarf, und nicht das Ziel der Ausgabenbegrenzung per se sein. Das schließt allerdings nicht aus, die bisherigen Methoden und Verfahren der Förderung auf ihre Wirksamkeit zu untersuchen und gegebenenfalls notwendige Veränderungen und Vereinfachungen vorzunehmen.
Angesichts dieser Situation schlagen wir vor:
– Alle Regionen in einer erweiterten Union mit einem BIP von bis zu 75% des EU-Durchschnittes sollten Ziel-1-Region sein. Ihren Status als Ziel-1-Gebiet sollten aber auch die Regionen innerhalb der gegenwärtigen Union der 15 behalten, die lediglich vom statistischen Effekt des Beitritts von zehn Staaten betroffen sind, denn an ihrer tatsächlichen Bedürftigkeit hat sich ja allein aufgrund der Erweiterung der Union nichts geändert.
– Für Ziel-1-Regionen, die bis 2006 die 75%-Schwelle, auf der Grundlage einer separaten Berechnung für die gegenwärtige EU, überschritten haben, sollten Übergangsregelungen (Phasing out) vorgesehen werden.
– Ein neues Ziel-2-Programm sollte der Unterstützung beim Strukturwandel der Wirtschaft in den Regionen, bei der Anpassung des Humankapitals an die Veränderungen und bei der Berücksichtigung spezieller regionaler Besonderheiten und Nachteile gewidmet sein.
Die solidarische Unterstützung benachteiligter Gebiete und Regionen der EU-25 muss auch weiterhin die Attraktivität des Projekts der Integration der Völker und Staaten Europas ausmachen.n