Die „heilige Allianz“ von Mitte-Links und Rechts
Als der „Dritte Weg“ der neuen Sozialdemokratie noch in aller Munde war, verkündete sein Vorkämpfer Tony Blair: „In Wahrheit stehen wir vor einer neuen Wirtschaftspolitik, die scharf trennt zwischen Mitte-Links und Rechts.“
Die „heilige Allianz“ von Mitte-Links und Rechts
EU-Politik nach der europäischen Rechtswende
Als der „Dritte Weg“ der neuen Sozialdemokratie noch in aller Munde war, verkündete sein Vorkämpfer Tony Blair: „In Wahrheit stehen wir vor einer neuen Wirtschaftspolitik, die scharf trennt zwischen Mitte-Links und Rechts.“ Was ist nach der Niederlage der europäischen Sozialdemokratie und dem Comeback der Rechten in Europa in 2002 daraus geworden?
Man könne nicht „die Zitrone bis zum Ende ausquetschen“ mahnte der dänische EU-Ratspräsident Anders Fogh Rasmussen die Regierungen der 10 überwiegend osteuropäischen Staaten, die 2004 der EU beitreten sollen. Fragt sich nur, wer in der Endrunde der EU-Osterweiterung wen ausquetscht. Das „Angebot“ der EU läuft auf einen Beitritt zweiter Klasse hinaus. Die neuen Mitgliedstaaten – Ungarn, Tschechische Republik, Polen, Slowakei, Slowenien, Lettland, Estland, Litauen, Malta und Zypern – sollen ab 2003 10 Jahre warten, bis sie die vollen Landwirtschaftsbeihilfen wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten. In 2004 würden deren Bauern 25 % des EU-Durchschnitts an Direktzahlungen erhalten, in 2007 40 % und erst in 2013 die vollen 100 %. Im Gegenzug sollen sie jedoch ab dem ersten Beitrittsjahr alle Beiträge zur Finanzierung des EU-Haushalts in voller Höhe entrichten und damit auch die drastische Ermäßigung des Beitrags von Großbritannien zum EU-Haushalt mitfinanzieren. Trotz anstehender Erweiterung ist der geplante EU-Haushalt für 2003 der niedrigste seit 15 Jahren. Die EU bietet lediglich 23 Mrd. € an Strukturfondsmittel für die Gesamtheit der Beitrittsstaaten für die ersten drei Jahre an und bleibt damit noch 2,5 Mrd. € unter dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission. Rasmussen hat sein Angebot für ein Finanzierungspaket am Ende zwar noch um insgesamt 1 Mrd. € erhöht. Damit soll allerdings vorwiegend eine bessere Grenzüberwachung an den Aussengrenzen der neuen Mitgliedstaaten bezahlt werden.
Erinnern wir uns: Auf die Süderweiterung der damaligen EG (zuerst Griechenland, dann Spanien und Portugal) folgte in den 80er Jahren immerhin eine Verdoppelung der Strukturfondsmittel. Um ihre Wirtschaften für den Wettbewerb im EG-Binnenmarkt zu wappnen, räumte man ihnen Übergangsfristen von bis zu 15 Jahren bei wichtigen Binnenmarktvorschriften ein. Die EG-Südländer starteten damals von einem Wohlstandsniveau von 50 bis 70 Prozent des durchschnittlichen EU-Bruttoinlandsprodukts pro Kopf.
Markliberale Erweiterung
Die heutige Marschrichtung der EU-15 lautet hingegen: die Osterweiterung soll möglichst nichts kosten. Trotz der zu erwartenden Milliardentransfers in die neuen Mitgliedsländer betont man in der Kommission, dass bis 2006 gerade einmal 0,14 Prozent des gesamten EU-BIP für die Erweiterung ausgegeben würden. Verglichen mit dem, was die EU an ihre bisherigen Mitgliedsländer im gleichen Zeitraum ausschüttet, ist der Gesamtbetrag von 40 Mrd. € für die neuen Mitglieder ausgesprochen gering. Allein für die Agrarpolitik in der EU der 15 werden zwischen 2004 und 2006 mehr als 120 Mrd. € ausgegeben, die Struktur- und Regionalbeihilfen summieren sich in dieser Zeit auf gut 90 Mrd. €.
Insbesondere in Fragen der Binnenmarktvorschriften und der Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik wird in den Beitrittsabkommen zudem eine recht strikte Umsetzung des bestehenden Gemeinschaftsrechts verlangt. Drastische Schrumpfungsprozesse vor allem in Bergbau, Stahlindustrie, Schiffsbau, im Agrarsektor usw. vieler osteuropäischer Staaten mit entsprechend steigender Erwerbslosigkeit und Verarmung sind zu erwarten. Alle Anpassungslasten der marktliberalen Strategie sollen die Beitrittsstaaten möglichst aus eigener Kraft schultern, obwohl ihr Entwicklungsrückstand zur EU-15 enorm ist. Das Bruttosozialprodukt pro Kopf liegt in den meisten osteuropäischen Beitrittsstaaten unter 40 % des EU-Durchschnitts. Den Wirtschaften der EU-15, insbesondere jenen Deutschlands und Österreichs, sollen hingegen die Vorteile verbesserter Exportmöglichkeiten und der Durchdringung der osteuropäischen Ökonomien durch westeuropäische multinationale Unternehmen zugute kommen. Vor einem erhöhten Migrationsdruck als absehbarer sozialer Folge des beschleunigten marktradikalen Strukturwandels der osteuropäischen Wirtschaften haben sich insbesondere Deutschland und Österreich durch eine 7-jährige Übergangsfrist geschützt, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit aus den osteuropäischen Beitrittsstaaten einschränkt. Dies ist eine in sich konsistente, wenngleich zynische Strategie zur Vollendung des Europas der 25. Die Stärkung des EU-Projekts basiert so auf einer dauerhaften Peripherisierung Osteuropas.
Das marktliberale EU-Erweiterungsprojekt wird von Rechts bis Mitte-Links vollständig im Konsens getragen. Zwar bedienen einzelne aus der verbliebenen Minderheit von Mitte-Links-Regierungen in der EU gelegentlich noch die „alte“ Rhetorik von Solidarität, Stärkung des sozialen Zusammenhalts und von der Angleichung und Verbesserung der Lebensverhältnisse. Bezeichnender für die praktische Politik ist jedoch, dass gerade Gerhard Schröder als Bundeskanzler einer rot-grünen Regierung das Finanzpaket des Rechtskonservativen Rasmussen für die Erweiterung als zu generös geißelte. Wer etwa erwartet hat, dass nach der erneuten Mehrheitsübernahme der Rechten im Europäischen Rat nach dem Sommer 2002 politische Kontroversen entlang der Scheidelinie Rechts und Mitte-links sich entwickeln würden, kann sich aktuell nur wundern. Die Vielzahl der Initiativen der neuen Mehrheit von Rechtsregierungen unter den spanischen und dänischen Ratspräsidentschaften zur Terrorismusbekämpfung, zur Verstärkung der Grenzüberwachung, zur „Bekämpfung illegaler Einwanderung“ und zum Ausbau der „Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (ESVP) passierte den Rat in fast völliger Harmonie.
Konturen des Euromilitarismus
Über den Ausbau der EU zu einer Militärunion und einer militärgestützten europäischen Ordnungsmachtpolitik besteht weitgehend Konsens. Dies umfasst weitere Anstrengungen zum Aufbau der Europäischen schnellen Eingreiftruppe, zum Aufbau einer Europäischen Rüstungsagentur und der Entwicklung einer europäischen Rüstungspolitik, zur schrittweisen Schaffung eines europäischen Rüstungsmarktes sowie zur Ausweitung der „Petersberg-Aufgaben“ (militärische „Friedensmissionen“ außerhalb der EU) auf die Ziele Kampf gegen Terrorismus, Kontrolle der Seewege im Mittelmeer, zivile Verteidigung gegen ABC-Einsätze. Der Europäische Rat in Brüssel Ende Oktober 2002 erreichte das lange angestrebte Abkommen zwischen EU und NATO, dass die Europäische Schnelle Eingreiftruppe bei ihren Missionen auf die Kapazitäten der NATO zurückgreifen kann. Die Führung der EU für den Makedonieneinsatz konnte auf dieser Grundlage gesichert werden.
Es liegt in der Logik dieser Entwicklung, dass die EU künftig aufrüsten wird. So fordert Italiens Außenminister Gianfranco Fini, Europa müsse mehr finanzielle, aber auch technologische Ressourcen zur Verfügung stellen, um einer europäischen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik Glaubwürdigkeit zu verleihen und den technologisch-militärischen Abstand zwischen Europa und den USA zu verringern. Außenminister Joschka Fischer und sein französischer Kollege Dominique de Villepin fordern in einem gemeinsamen Beitrag für den Europäischen Konvent darüber hinausgehend, dass die ESVP „zu einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion“ fortentwickelt wird, „die auch zur Stärkung des europäischen Pfeilers der Allianz beitragen soll“ (CONV 422/02). Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungsunion (ESVU) würde damit die bisher von der NATO gewährleistete Verteidigung des Territoriums der EU-Mitgliedstaaten und den „Kampf gegen den Terrorismus“ als eigenständige Aufgabe übernehmen.
Die ESVU soll zudem über das Instrument der „verstärkten Zusammenarbeit“ zügig entwickelt werden. Fischer und de Villepin plädieren damit für eine militärisches „Kerneuropa-Konzept“. Mit qualifizierter Mehrheit im Rat (statt bisher einstimmig) und einem beschleunigten Entscheidungsverfahren sollen Beschlüsse in bezug auf Aufstellung und Einsatz multinationaler Streitkräfte mit integrierten Führungskapazitäten, in der Rüstungspolitik, der Verwaltung der militärischen Humanressourcen und der Erarbeitung gemeinsamer Doktrinen schneller und leichter gefasst werden können. Initiativen zur „verstärkten Zusammenarbeit“ in der Sicherheitspolitik sollen künftig auch möglich sein, wenn weniger als die Mehrheit der Mitgliedstaaten daran teilnehmen wollen. In der Militärpolitik zögerliche EU-Mitgliedstaaten könnten damit die Vorhaben der anderen nicht mehr blockieren oder bremsen. Ironie der Geschichte: ausgerechnet die rot-grüne Bundesregierung und ihr grüner Außenminister werden damit zum Vorreiter eines „Euromilitarismus“, den die Grünen unter Petra Kelly in den 80er Jahren mit großer Weitsicht vehement bekämpft hatten.
Mehr „Unabhängigkeit von den USA“?
Das Projekt einer ESVU baut natürlich ein Spannungsfeld auf: wie eigenständig oder wie ergänzend zu den Initiativen von USA und NATO wird die EU auf dem Gebiet der Militär- und Sicherheitspolitik künftig agieren? Dies hängt offensichtlich von der Fähigkeit der EU ab, mit den USA in militärisch-technologischer Hinsicht einigermaßen gleichzuziehen – was noch ein weiter Weg wäre. Solange dies nicht der Fall ist, werden die USA die NATO weiterhin leicht als Instrument ihrer Hegemonie über Europa nutzen können – siehe etwa das Projekt einer NATO-Eingreiftruppe, welches den Aufbau einer EU-Eingreiftruppe belasten würde, oder die Ankündigung der Bush-Regierung, das geplante europäische Satellitennavigationssystem Galileo mit Störfunk zu belegen, wann immer die USA in militärischen Interventionen engagiert sind.
So oder so – die teils ablehnende und mehrheitlich zögerliche Haltung einer Reihe europäischer Regierungen gegen einen Militärschlag gegen den Irak ist z.B. nicht Ausdruck einer alternativen „europäischen Friedenspolitik“, sondern von Differenzen über den erwartbaren Ausgang der Operation. Die rot-grüne deutsche Bundesregierung moniert ja lediglich, dass die USA über kein Konzept für eine Stabilisierungspolitik im Nahen und Mittleren Osten nach einem solchen Krieg verfügen und man sich deshalb zunächst auf die Konsolidierung des Erreichten in Afghanistan konzentrieren solle. Logistische Unterstützung für einen US-Krieg gegen den Irak wird man zur Verfügung stellen. Der Dissens in dieser Frage verläuft in Europa nicht zwischen Mitte-Links und Rechts – steht doch gerade die britische New Labour-Regierung bislang als einzige Gewehr bei Fuß, auch Truppen für den Krieg gegen den Irak zu entsenden, während die Bush-Freunde Aznar und Berlusconi bislang nur rhetorische Unterstützung der Linie des US-Präsidenten signalisiert haben.
Unterm Strich bleibt: Der militärische, rüstungswirtschaftliche und militärtechnologische Vorsprung der USA ist für die EU in den nächsten Jahrzehnten nicht aufholbar. Die Militarisierungspolitik der EU wird im Gegenteil die Dominanz von USA und NATO eher ergänzen und verstärken. Sie geht einher mit der Untergrabung der zentralen Rolle der UNO und der OSZE für die internationale Sicherheit und den Frieden. Sie bedeutet die weitere Schwächung des Völkerrechts. Sie befördert aktiv die Dominanz militärischer Sicherheitspolitik, militärischer Antworten auf die Herausforderungen in den internationalen Beziehungen der Gegenwart und auf internationale und regionale Konflikte. Mit internationaler oder europäischer Friedenspolitik haben die gegenwärtigen Differenzen zwischen einzelnen EU-Staaten und den USA nichts zu tun.
Verschärfte Gangart in der Innenpolitik
Wie der Ausgang des EU-Gipfels von Sevilla im Juni 2002 gezeigt hat, herrschen auch beim Ausbau der „Festung Europa“ Einigkeit und Harmonie zwischen Mitte-Links und Rechts. Zwar verhinderte Schweden, dass allzu wilde Vorschläge der spanischen Regierung zu Wirtschaftssanktionen gegen Nicht-EU-Staaten angenommen wurden, die nach Meinung der EU ungenügend Vorkehrungen gegen illegale Einwanderung in die EU treffen. Allerdings wird solchen Staaten durchaus damit gedroht, dass ihr ungenügender Wille zur Zusammenarbeit „die Aufnahme engerer Beziehungen zwischen solchen Ländern und der EU behindern könnte“. Die dänische EU-Ratspräsidentschaft hat die Beschlüsse von Sevilla – Überprüfung und Verschärfung der Visabestimmungen für und zügiger Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit Drittländern, beschleunigte Ausweisung von illegalen Einwanderern und Rückführung von Flüchtlingen (insbesondere nach Afghanistan), Umsetzung des Plans für den Grenzschutz an den EU-Außengrenzen – beharrlich und erfolgreich vorangetrieben.
Nach den Attentaten auf das World Trade Center und das Pentagon vom 11. September 2001 sahen einige EU-Mitgliedstaaten die günstige Gelegenheit, ihre auf nationaler Ebene getroffene Anti-Terror-Gesetzgebung jetzt auf europäischer Ebene durchzusetzen und damit zugleich gegenüber innenpolitischen Kritikern abzusichern. Andreas Wehr schildert die Hintergründe: „Die europäische Antiterrorismuspolitik wird von einigen interessierten Staaten bestimmt, zu denen neben Spanien auch Großbritannien, Frankreich, Italien, Portugal und Deutschland gehören. Es handelt sich dabei um Länder, in denen in früheren Jahren, vor dem Hintergrund terroristischer Herausforderungen, tiefgreifende Veränderungen der Strafgesetze und Strafprozessordnungen vorgenommen wurden. (…) Nach den Attentaten von New York und Washington besteht die Chance, Bedenken aus den Öffentlichkeiten jener Länder zur Seite zu räumen, in denen solche Gesetze bislang nicht existieren. Sie kamen bislang sehr gut mit den herkömmlichen Normen aus. Dabei handelt es sich immerhin um neun der fünfzehn Mitgliedstaaten (…) Dies betrifft Länder wie Finnland, Schweden, Luxemburg, die Niederlande und Dänemark, um nur einige zu nennen, die Terrorismus aus ihrer Nachkriegsgeschichte gar nicht kennen, sich aber jetzt dennoch solche speziellen Gesetze zulegen müssen.“ (Terrorismusbekämpfung in Europa, Blätter für dt. und int. Politik 7/2002).
Der EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Terrorismus wurde im November 2001 auf den Weg gebracht und im April 2002 endgültig verabschiedet. Er begründet eine für alle EU-Mitgliedstaaten in ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzende Definition terroristischer Straftaten, eine Maximalstrafe von 15 Jahren Haft für Rädelsführerschaft in einer terroristischen Gruppe und von 8 Jahren für wissentlich begangene Handlungen, die als Unterstützung krimineller Aktivitäten einer terroristischen Gruppe (Informationsbeschaffung, finanzielle und materielle Unterstützung) angesehen werden können. Die Auslieferung Terrorismusverdächtiger in einen antragstellenden Mitgliedstaat wird auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls ermöglicht. Ein ständig per Ratsbeschluss aktualisierter Anhang zum Rahmenbeschluss enthält eine Liste als terroristisch erachteter Organisationen und Personen. Deren Konten und Vermögen sind einzufrieren, sie sind von allen öffentlichen Beihilfen (z.B. Sozialhilfe, Wohngeld, Steuervorteilen etc.) auszuschließen. Jede und jeder macht sich strafbar, der Personen oder Organisationen auf dieser Liste mit Zuwendungen hilft. Das Schengen-Informationssystem (Schutz der EU-Außengrenzen) wird auf Identifizierung und Abwehr Terrorismusverdächtiger ausgebaut. Ebenso werden in EU-Abkommen mit Drittländern nun Klauseln über die „Terrorismusbekämpfung“ aufgenommen.
Die aktuelle Liste Terrorismusverdächtiger enthält auch Organisationen und Personen, bei denen das Etikett „terroristisch“ durchaus fragwürdig ist. So steht etwa die kolumbianische Guerrilla FARC ebenso auf dieser Liste wie die Kommunistische Partei der Philippinen. Im August 2002 wurde Professor José Maria Sison von der National Democratic Front of the Philippines auf Betreiben der USA und der damals noch regierenden niederländischen Rechtskoalition auf die Liste genommen. Sison lebt in Den Haag als anerkannter Flüchtling und wirkte als Berater mit an den Waffenstillstandsverhandlungen zwischen der philippinischen Regierung und der New Peoples Army. Diese Verhandlungen wurden von der früheren sozialliberalen Regierung der Niederlande und den Regierungen Norwegens und Belgiens aktiv unterstützt. Die philippinische Regierung hatte 1998 anlässlich seiner Einreise in die Niederlande bestätigt, dass gegen ihn keinerlei Verfahren anhängig sind.
Es ist gleichermaßen bemerkenswert wie absurd, dass wohl auch die Vertreter der Bundesregierung im Rat der Auflistung Sisons als Terrorismusverdächtiger zugestimmt haben – obwohl Sison nichts anderes getan hat, als den Friedensprozess zwischen Guerilla und Regierung in seinem Herkunftsland zu unterstützen. Der Rahmenbeschluss des Rates enthält nun seinerseits keine Vorkehrungen, wie der Unterstützung des Terrorismus verdächtigte Personen sich über ein schnelles und faires rechtsstaatliches Verfahren vor ungerechtfertigter Sanktionierung und Verfolgung schützen können. Ausgerechnet die Europäische Union, die von ihren Kandidatenstaaten die Achtung rechtsstaatlicher Prinzipien und Verfahren als Beitrittskriterium verlangt, hat mit ihrer Terrorismus-Initiative eine eklatante rechtsstaatliche Lücke geschaffen, die staatlicher Willkür Tür und Tor öffnet.
Vertiefung der neoliberalen Gegenreform
Nun zurück zum Ausgangspunkt unserer Betrachtung: der Gestaltung der EU-Erweiterung als bloß vergrößertes „Markteuropa“. Auch in Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik sind Mitte-Links und Rechts in der EU weitgehend einig: nach dem Scheitern der Lissabon-Strategie werden die Weichen für verschärfte neoliberale „Reformen“ gestellt. Wir erinnern uns: der Lissaboner EU-Gipfel vom März 2000 versprach Vollbeschäftigung bis 2010 mit „Qualität der Arbeit“ (besserer Arbeits- und Gesundheitsschutz, angereicherte Arbeitsinhalte, bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, bessere Qualifizierung und Weiterbildung am Arbeitsplatz). Dies sollte durch den Ausbau der „New Economy“ und der Internet-Wirtschaft sowie ein durchschnittliches jährliches Wirtschaftswachstum von 3 Prozent ermöglicht werden. Diese rosige Perspektive hat sich durch den Absturz der New Economy und die Stagnation der Weltwirtschaft seit März 2000 erledigt (zu den Ursachen siehe Robert Brenner: Boom and Bubble, VSA-Verlag, erscheint im Frühjahr 2003). Zwar sah die EU seitdem in jedem Jahr zum Frühjahr oder Herbst bereits die Rückkehr des Aufschwungs kommen – doch die Hoffnungen haben sich nie materialisiert.
Verbal wird noch an der sozialen Rhetorik der Lissabon-Strategie festgehalten, doch inhaltlich wird vieles umgedeutet. Die Qualität der Arbeitsplätze und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts tritt als Ziel in den Hintergrund. Vollbeschäftigung soll nun vorrangig durch eine umfassende Deregulierungsstrategie erreicht werden. Wirtschaftliche Dynamik und die Stimulierung des Wirtschaftswachstums erwartet man vom Fortgang der Marktliberalisierung bei Energie, Luftverkehr oder dem zweiten Liberalisierungspaket für die Eisenbahnen. Mehr Beschäftigung soll durch autoritäres „Fördern und Fordern“, Lohnspreizung nach unten und umfassende Flexibilisierung der Arbeit erreicht werden.
Der EU-Gipfel in Barcelona vom März 2002 hat in großer Einträchtigkeit die Weichen gestellt:
Steuersenkungen, um Niedriglohnbeschäftigung zu fördern;
„Überprüfung“ der Anreize der Arbeitsmarktpolitik: Anspruchsberechtigung, Leistungsdauer, Lohnersatzquote und –ergänzungsleistungen etc. werden an verschärfte Auflagen gebunden;
Löhne und Gehälter sollen entsprechend der Entwicklung der Produktivität und der Qualifikationsunterschiede differenziert werden;
die Kosten in Zusammenhang mit der Formulierung und Beendigung von Arbeitsverträgen sollen überprüft werden (gemeint ist eine „Flexibilisierung des Arbeitsvertragsrechts“ und der Abbau von Schutzrechten wie z.B. die Lockerung des Kündigungsschutzes);
die faktische Lebensarbeitszeit soll im EU-Durchschnitt um 5 Jahre verlängert werden (mit dem Ausstieg aus Frühverrentungsprogrammen und „Anreizen“ fürs Arbeiten bis zur Rentenaltersgrenze will die EU verhindern, dass ein hoher Anteil von Menschen schon aus dem Berufsleben ausscheidet, bevor sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben);
angesichts der Überalterung der Bevölkerung muss die Zahlungsfähigkeit der europäischen öffentlichen Haushalte sichergestellt werden (deshalb zwei Verfahren der „offenen Koordination“ im Bereich der Rentenreformen und des Gesundheitswesens mit dem Ziel der Kostendämpfung und Teilprivatisierung der entsprechenden sozialen Sicherungssysteme).
Also insgesamt ein Programm, womit das „europäische Sozialmodell“ jenem der USA angeglichen wird, obwohl das bewunderte US-Modell inzwischen ökonomisch abgestürzt ist. Die sozialdemokratische Beruhigungsformel von der „Sicherheit im Wandel“ wurde von Mitte-links in der EU schon in wirtschaftlich besseren Zeiten nicht eingelöst. Jetzt wird auch von Rot-Grün offen der Abschied vom Sozialstaat erklärt: „Zur Reform und Erneuerung gehört auch, manche Ansprüche, Regelungen und Zuwendungen des deutschen Wohlfahrtsstaates zur Disposition zu stellen. Manches, was auf die Anfänge des Sozialstaates in der Bismarck-Zeit zurückgeht und vielleicht noch vor 30, 40 oder 50 Jahren selbstverständlich und berechtigt gewesen sein mag, hat heute seine Dringlichkeit und damit seine Berechtigung verloren.“ (Regierungserklärung von Bundeskanzler Schröder am 29.10.2002)
Die Debatte über die Lockerung des Stabilitäts- und Wachstumspakts weckt andererseits bei manchen die Hoffnung, eine keynesianische Wende in der EU-Wirtschaftspolitik sei nun nicht mehr zu verhindern. In der Tat wird der Pakt gelockert werden – allein schon, weil die EU nicht gegen die Interessen ihrer größten Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich und Italien auf Dauer Politik machen kann. Zunächst wird es wohl bei einer rein zeitlichen Verschiebung des Datums bleiben, zu dem die Mitgliedstaaten ausgeglichene Haushalte vorlegen müssen (2006 statt 2004). Wenn das nicht hilft, wird sich die Diskussion um die „goldene Regel“ (soviel Verschuldung erlauben, wie andererseits die Investitionen ausgeweitet werden) und die Herausrechnung bestimmter Haushaltsposten aus der Defizitquote intensivieren. Und da haben sich etwa Frankreich und Italien schon festgelegt: im Interesse der angeblich notwendigen Modernisierung ihrer Streitkräfte soll der Verteidigungsetat von der Berechnung des Haushaltsdefizits ausgenommen werden! Makroökonomisch ist bei der EU bestenfalls ein pragmatisches Durchwursteln angesagt, nicht jedoch eine klarer Kurswechsel.
Fazit: der gemeinsame Nenner zwischen Rechts und Mitte-Links in der EU besteht in der Stärkung repressiver Staatlichkeit auf europäischer Ebene (Militär, Polizei, Inneres und Justiz) und einer fortgesetzten neoliberalen „Modernisierung“ für das große Markteuropa als zwei Seiten derselben Medaille. Der ehemalige Berater Margaret Thatchers, John Gray, hat vor seinem Tod diese Dychotomie des Neoliberalismus treffend auf den Punkt gebracht: „Gesellschaften neigen gleichsam automatisch dazu, die Märkte zu zähmen, während freie Märkte nur durch die Machtmittel eines zentralisierten Staates geschaffen werden können. Als dessen Schöpfungen sind freie Märkte nicht in der Lage, ohne starken Staat zu bestehen.“ Und weiter: „Demokratie und freier Markt sind keine Partner, sondern Konkurrenten. (…) Gewöhnlich nämlich werden den freien Markt begünstigende Maßnahmen nicht von einer stabilen demokratischen Politik getroffen, sondern von einer wechselhaften und unbeständigen Politik der Unsicherheit.“ (John Gray: Die falsche Verheißung; Frankfurt am Main, Juli 2001).
Der vorliegende Beitrag erschien in der Sozialistischen Zeitung (SoZ) vom Januar 2003. Siehe auch www.soz-plus.de
Quelle:
Sozialistische Zeitung vom Januar 2003