Gegen die fortgesetzte Diskriminierung von Frauen in Europa – Verschleppungstaktik der Regierungen beenden!

Zu der von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinie gegen geschlechtsspezifische Diskriminierungen beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen erklärt die PDS-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann:

Der Richtlinienvorschlag der Kommission ist ein längst überfälliger Schritt gegen Diskriminierungen in Europa: Auch beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen sollen Frauen nicht länger gegenüber Männern diskriminiert werden. Dies begrüße ich ausdrücklich. Äußerungen von Europaabgeordneten der CDU/CSU, die sich gegen eine Bekämpfung geschlechtsspezifischer Diskriminierungen in Europa wenden, sind beschämend und in keiner Weise nachvollziehbar.

Es ist ein tagtäglicher Skandal, dass insbesondere private Kranken- und Lebensversicherungen bislang von Frauen höhere Beiträge fordern und ihnen dann auch noch geringere Summen auszahlen. Zur Begründung werden meist fadenscheinige Gründe angeführt und auf durch Schwangerschaften, Geburten sowie ein durchschnittlich längeres Leben entstehenden zusätzlichen Kosten verwiesen. Deshalb ist die Auffassung der EU-Kommission richtig, dass Risiko-Berechnungen, die nur geschlechtsbezogen sind, einen diskriminierenden Charakter haben und abgeschafft werden müssen.

Um Antidiskriminierungsregelungen in Zukunft mehr Schlagkraft zu verleihen, ist es unabdingbar, dass die Grundrechtecharta als Teil II des EU-Verfassungsvertrages endlich rechtsverbindlich wird. In der Charta sind Bestimmungen verankert (etwa Artikel II-21 „Nichtdiskriminierung“ und Artikel II-23 „Gleichheit von Männern und Frauen“), die den Kampf gegen vielerlei Arten von Diskriminierungen wirkungsvoll unterstützen und die über den Artikel 13 des EG-Vertrages, nach dem die Kommission jetzt gehandelt hat, hinausweisen.

Damit die Richtlinie EU-weit Anwendung finden kann, muss der EU-Ministerrat den Vorschlag nun einstimmig annehmen. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre steht zu befürchten, dass ein solcher Beschluss im Rat jahrelang von den Regierungen verschleppt werden wird. Dies darf aber auf keinen Fall passieren: Diskriminierung von Frauen ist kein Kavaliersdelikt.

Brüssel, den 6. November 2003