Gemeinsame Positionierung zur GAP-Reform
Die Europaabgeordnete Christel Fiebiger beriet am 13. Februar 2003 mit den agrarpolitischen SprecherInnen der PDS-Landtagsfraktionen über die Verordnungsentwürfe der EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Im Ergebnis einer ausführlichen Debatte stellten sie übereinstimmend fest:
1. Das dem Konzept der Globalisierung durch Liberalisierung verpflichtete Projekt einer Reform der GAP entspricht nicht den tatsächlichen Reformerfordernissen.
Der Spagat zwischen einerseits Erhalt und Ausbau der europäischen Wettbewerbsposition auf den Weltagrarmärkten und anderseits Schutz der agrarstrukturell rückständigen und nicht ausreichend konkurrenzfähigen, hoch subventionierten EU-Landwirtschaft mit ihren gesellschaftlich erforderlichen multifunktionalen Funktionen gleicht der „Quadratur des Kreises“.
2. Das Reformprojekt bietet insbesondere keine Garantien für eine zukunftsfähige und nachhaltige europäische Landwirtschaft, die flächendeckend, d. h. auf allen Agrarstandorten wirtschaftlich, sozial und ökologisch hochwertige Nahrungsmittel und Rohstoffe produziert.
Auch würden die ostdeutschen Landwirte durch eine Reihe von Maßnahmen, namentlich durch die gestaffelte Modulation der Prämien, den nur teilweisen Rückfluss der gekürzten Mittel in die ländlichen Regionen und die ersatzlose Abschaffung der Roggenintervention, überproportional belastet.
3. Das Kernstück der Reform, die Entkoppelung der EU-Direktbeihilfen von der Produktion, ist kein großer Wurf, sondern eine „Mogelpackung“.
Indem die Flächenbeihilfen für Getreide/Ölfrüchte und Rinderprämien zu einer Betriebsprämie summiert und künftig unabhängig davon, ob produziert wird oder nicht, gezahlt werden sollen, wird die ungerechte Mittelverteilung zwischen Betrieben, Regionen und EU-Mitgliedsländern im Sinne von Besitzstandswahrung fortgeschrieben. Betriebe mit überdurchschnittlichen Anteilen an Ackerfutterfläche und Grünland, für die es beim derzeitigen System keine Prämien gibt, werden weiterhin benachteiligt. Das ist unsozial, da solche Betriebe mit ihrer Tierproduktion für mehr Beschäftigung sorgen als Betriebe, die mit einem Minimum an Arbeitskräften Marktfrüchte produzieren und so weiterhin pro Kopf das Mehrfache an Prämien kassieren würden.
Auch schränkt der fehlende Bezug der Betriebsprämie zur betrieblichen Produktionsleistung die Möglichkeiten einer aktiven Agrarstrukturpolitik ein. Entgegen der gesellschaftlichen und regionalen Erfordernisse dürfte die Entkopplung zu einer zunehmenden Differenzierung zwischen günstigen und ungünstigen Agrarstandorten führen. Zu befürchten ist u. a., dass in benachteiligten Gebieten die in den letzten Jahren mühsam aufgebaute Mutterkuhhaltung eingestellt wird und eine verstärkte Herausnahme von Flächen aus der Produktion erfolgt. Damit würden Produktionspotenziale gerade dort „vernichtet“, wo Wertschöpfung und Beschäftigung bereits am niedrigsten sind.
Bei Lichte besehen, geht es der Kommission vor allem um die bloße Absicherung der Prämien bei den bevorstehenden WTO-Verhandlungen, also von Mitteln, die zur Stützung der hauptsächlich durch Verschulden der EU-Politik niedrigen Einkommen der Landwirte unverzichtbar sind. Das ist notwendig, aber allein nicht ausreichend. Vielmehr bedarf es einer Reform, bei der die Prämien entsprechend der gesellschaftlichen Erfordernisse an wirtschaftliche, soziale und ökologische Kriterien gebunden werden.
Die Parlamentarier verständigten sich deshalb auf einen Forderungs- und Vorschlagskatalog, mit dem sie an der öffentlichen GAP-Reform-Debatte konstruktiv-kritisch teilnehmen wollen.