Öcalan muss neues Verfahren erhalten

Zur Verurteilung der Türkei im Fall Öcalan durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof erklärt Feleknas Uca, PDS-Europaabgeordnete:

Zur Verurteilung der Türkei im Fall Öcalan durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof erklärt Feleknas Uca, PDS-Europaabgeordnete:

Das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs beweist, dass Abdullah Öcalan kein rechtsstaatliches Verfahren zuteil wurde und ihm grundlegende Rechte vorenthalten worden sind. Nach diesem Urteil steht fest: Abdullah Öcalans Fall muss umgehend neu verhandelt werden. Die Verteidiger, denen seit Monaten der Kontakt mit Öcalan verweigert wird, müssen sofort Zugang zu ihrem Mandanten erhalten.

Das Urteil des Menschenrechtsgerichtshof ist ein Beweis dafür, wie weit entfernt die Türkei von der Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien ist. Dass sogar im Fall des prominentesten Gefangenen Abdullah Öcalan elementare Grundrechte für einen fairen Prozess außer Kraft gesetzt worden sind zeigt einen eklatanten Mangel an politischem Willen der türkischen Regierung, den Menschenrechten und damit den Kopenhagener Kriterien für einen EU-Beitritt zu entsprechen.

Die Doppelbödigkeit der türkischen Politik wird durch das Urteil einmal mehr entlarvt. Die Willensbekundungen der Türkei, der EU beizutreten, werden durch die reale Politik ad absurdum geführt. Weder in der Frage von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz noch im Fall Zyperns ist die Türkei bereit, ihre Hardliner-Position aufzugeben. Ein EU-Beitritt rückt so -mehr als berechtigt – in weite Ferne. Wenn die Türkei nicht alle Chancen verspielen will, in die EU aufgenommen zu werden, ist eine grundlegende Änderung ihrer Politik dringend notwendig.