Menschenrechte gelten auch für Frauen in muslimischen Ländern

Zur bevorstehenden Gerichtsanhörung der französischen Staatsbürgerin Touria Tiouli, die nach ihrer Vergewaltigung in Dubai bei den dortigen Behörden Anklage erstattete und seitdem selbst unter dem Vorwurf ehebrecherischer Beziehungen in Haft gehalten wird, erklärt die PDS-Europaabgeordnete Feleknas Uca:
Menschenrechte gelten auch für Frauen in muslimischen Ländern
Ich habe mich mit anderen Abgeordneten des Europaparlaments sowohl an den französischen Außenminister, die griechische EU-Ratspräsidentschaft und die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate gewandt, um mich für eine Lösung im Fall der in Dubai inhaftierten Französin Tiouli einzusetzen.
Der Fall Tiouli zeigt einmal mehr die rechtlose Situation auf, der Frauen in vielen muslimischen Ländern weiterhin ausgesetzt sind. Es ist unerträglich, dass Religion dazu benutzt wird, Frauen von Opfern zu Täterinnen umzudefinieren und zu bestrafen. Diese Praxis wird heute nur deshalb wahrgenommen, da es sich diesmal um eine Französin handelt, deren Schicksal in Dubai verhandelt wird. Die Situation der einheimischen Frauen, die der Brutalität islamischer Rechtssprechung völlig schutzlos ausgeliefert sind, findet bislang jedoch auch in den EU-Staaten viel zu wenig Beachtung.
Dies muss sich ändern. Frauenrechte sind Menschenrechte. Sie gelten für alle Frauen, auch für Frauen in muslimischen Ländern. Die europäischen Regierungen sind gefordert, den Schutz von Frauenrechten nicht nur mit Nachdruck gegenüber den Regierungen der islamischen Länder einzufordern. Frauen, die aus Ländern fliehen, in denen die Scharia das Rechtssystem bildet, muss in allen Ländern der EU endlich wirksamer Schutz gewährt werden. Die Notwendigkeit der Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe ist auf Antrag der GUE/NGL auch als Forderung in den gestern verabschiedeten Swiebel-Bericht aufgenommen worden.

Feleknas Uca, MdEP
Strasbourg, den 16.01.03