GAP-Reform verdient keinen Lorbeerkranz

Christel Fiebiger

Zum Ergebnis des EU-Agrarministerrates von Luxemburg erklärt das Mitglied des Europaparlamentes Christel Fiebiger und die landwirtschaftspolitische Sprecherin der PDS-Landtagsfraktion Brandenburg Kornelia Wehlan:

Der vom EU-Agrarrat verabschiedete nächtliche Kompromiss zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) markiert gewiss nicht den von Agrarkommissar Fischler beschworenen „Beginn einer neuen Ära“. Bei Lichte besehen wird mit dem Reformpaket die mit der GAP-Reform 1992 eingeleitete und Agenda 2000 weiter geführte Liberalisierungspolitik, d. h. die Weltmarktausrichtung der EU-Landwirtschaft, unbeirrt fortgesetzt.
Tatsächlich neu ist nur ein verändertes Instrumentarium für die künftige Verteilung der Agrarsubventionen. Das Zauberwort heißt „Entkopplung“ der Einkommensstützung der Landwirte von der Produktion. Damit will die EU sich mehr Handlungsspielraum bei den WTO-Agrarverhandlungen verschaffen. Ob das gelingt, ist angesichts der radikalen Forderungen im Liberalisierungskonzept des WTO-Agrarchefs Harbinson wenig wahrscheinlich. Deshalb dürfte der Halbzeitwert der beschlossenen GAP-Reform kurz sein.
Bitter stößt auch auf, dass der Kompromiss von Luxemburg offenbar auf „höheren“ Druck zustande kam, weil ohne Vorleistungen im Agrarsektor der angestrebte weltweite Zugang zum Wachstumsmarkt Dienstleistungen nicht zu haben ist.
Bislang war die Liberalisierung weder für die europäischen Bauern noch für die Entwicklungsländer vom Nutzen, auch nicht für regionale Strukturen und die Umwelt.

Auch wenn diese GAP-Reform keine neue Agrarpolitik bedeutet, stellen wir mit Erleichterung fest, dass Fischlers „Radikalreform“ pragmatisch entschärft wurde. Die den Mitgliedsstaaten eingeräumte Flexibilisierung bietet die Voraussetzung für vernünftige Lösungen. Allerdings bleibt abzuwarten, was das Künast-Ministerium aus der Möglichkeit macht, die Prämienrechte flächenbezogen zu gewähren und welche von den Optionen der Rinderprämien es für Deutschland auswählt. Das sollte nicht im Alleingang, sondern in Konsens mit den Bauernverbänden und Ländern erfolgen.

Im Vergleich zu den Kommissionsvorschlägen bewerten wir besonders folgende Punkte positiv:

– Verzicht auf die Totalentkopplung, dafür Einstieg über eine Teilentkopplung, weil dadurch Verwerfungen in benachteiligten Gebieten verhindert bzw. minimiert werden.
– Bindung der Prämienmittel an die Einhaltung von Umwelt-, Tierschutz- und Qualitätsvorschriften, sofern die damit verbundene Bürokratie klein gehalten wird.
– Nichteinführung der nach betrieblicher Prämienhöhe gestaffelten Kürzung der Direktbeihilfen und damit keine Benachteiligung der größeren ostdeutschen Betriebe.
– Beibehaltung des Rotationsprinzips und der Möglichkeit des Anbaus von nachwachsenden Rohstoffen auf Stilllegungsflächen, was im Interesse von Wertschöpfung, Klimaschutz und der notwendigen Substitution fossiler Rohstoffe und Energien sinnvoll ist.
– Anhebung des Kofinanzierungssatzs für Agrarumweltmaßnahmen von 50 auf 60%, in Ostdeutschland (Ziel 1-Gebiet) von 75 auf 85 %.

Dass es eine finanzielle Ausgleichsmöglichkeit für die Abschaffung der Roggenintervention geben soll, ist auch ein Erfolg der PDS, die wie keine andere Partei ihre parlamentarischen Möglichkeiten für eine vertretbare Lösung eingesetzt hat. Immerhin sah der Vorschlag der Kommission die ersatzlose Abschaffung der Intervention vor. Allerdings zeigt ein erster Überschlag, dass die Verwendung des um 10% höheren Rückflusses der modulierten Mittel nach Deutschland (90 statt 80%) nur einen Bruchteil der Einbußen der Roggenanbauer ausgleichen würde.
Wenig gelungen erscheint uns die Milchmarktreform. Hier erwarten wir eine komplexe Analyse der Auswirkungen.

Nicht sehr vertrauenserweckend ist, dass Kommissar Fischler bislang jeden Beleg für seine Argumentation schuldig blieb, dass der Bauer nach der Entkopplung „mehr Geld in der Tasche“ haben wird. Sich dabei auf Aussagen der OECD zu berufen, ist dürftig. Notwendig ist der Nachweis durch die Kommission. Auch der Bauernverband wäre gut beraten, nicht von vornherein einen Verlust von 1,5 Mrd. Euro Einkommen für die deutschen Bauern zu behaupten.
Insgesamt werden wir unser Urteil zur Reform jedoch erst nach Vorliegen der Details und auf Basis konkreter Auswirkungsberechnungen fällen. Am heutigen Tag sind weder Lorbeerkranz noch Fundamentalkritik hilfreich.