Agrarreformvorschläge auf wackligem Fundament

Christel Fiebiger

Zu den heute verabschiedeten Legislativvorschlägen der EU-Kommission zur Halbzeitbewertung der Agenda 2000 erklärt Christel Fiebiger, Mitglied des Europaparlaments:

Der Europakommissar F. Fischler hat offenbar eine Leidenschaft dafür, öfter als einmal in kurzer Zeit seine Vorstellungen über das, was der Bauer in Europa tun und lassen darf, zu überdenken. Das Motto „friss oder stirb“ ist eben nicht durchzusetzen. Und das ist gut so. Der Druck der Mitgliedstaaten war richtig. Auch das Europäische Parlament hat seine Möglichkeiten genutzt, seinen Einfluss auf die Kommission zu erhöhen. Trotzdem werden auch die neuen Agrarreformvorschläge nicht das letzte Wort sein. In den nächsten Monaten wird es zu einem großen Tauziehen zwischen den Mitgliedsstaaten kommen, bevor der Europäische Rat seine Entscheidung trifft.
Unterm Strich werden die Kommissionsvorschläge für die Bauern – sollte es bei ihnen bleiben – keine Marscherleichterung bringen. Vielmehr sind sie ein Meilenstein in Richtung von mehr Bürokratie und noch mehr staatlich verordneter Markt-Planwirtschaft. Faktisch werden die bisherigen Agrarsubventionen in eine neue Art von Anpassungskosten umgewandelt. Damit soll der Weg frei gemacht werden, die Landwirtschaft in Europa fest in dem WTO- Agrarvertrag aus dem Jahre 1995 einzubinden.

Im einzelnen ist festzustellen:

– Geplatzt wie eine Seifenblase ist das von Frau Künast laut bejubelte Vorhaben von Franz Fischler, mit dem Instrument der obligatorischen Modulation Direktbeihilfen für die ländliche Entwicklungspolitik frei zu setzen. Tatsächlich wird der größte Teil des Kürzungsvolumens für die Finanzierung weiterer Reformmaßnahmen im Marktordnungsbereich benötigt. Der Grund dafür ist der vom Europäischen Rat im Oktober 2002 vereinbarte Ausgabendeckel für die erste Säule.
Lediglich 1 % sollen ab 2006 jedes Jahr kumulativ in die zweite Säule umgeschichtet werden, bei 6 % soll Schluss sein. Da mit diesen Mitteln vor allem Umweltmaßnahmen finanziert werden, stellt sich die Frage, woher das Geld für die dringend notwendige Verbesserung der außerlandwirtschaftlichen Beschäftigungs- und Einkommenschancen in den ländlichen Regionen kommen soll. – Oder hat man diese – entgegen der verbalen Bekenntnisse – bereits abgeschrieben?
Hinzu kommt, dass die deutsche Forderung, wonach das Kürzungsvolumen für die zweite Säule im eigenen Land bleiben soll, keine Berücksichtigung fand. Vielmehr sollen diese Mittel nach Kohäsionskriterien zwischen den Mitgliedsstaaten umverteilt werden.

– Sicher ist es ein Sieg der Vernunft, dass die Kommission das Vorhaben der Kappung der Direktbeihilfen aufgegeben hat. Allerdings ist auch die nunmehr vorgeschlagene Modulation in Abhängigkeit vom betrieblichen Prämienvolumen nicht der Königsweg. Auch wenn erst ab 50.000 Euro der volle Kürzungsansatz zur Anwendung kommen soll, fehlt es nach wie vor an einer logischen Begründung für diesen Vorschlag. Eine Kürzung, ist eine Kürzung. Ob die Höhe im Jahre 2012 dann 12,5 % oder 19,0 % betragen wird, das ist eine politische Entscheidung. In der Folge wird es bei diesem hohen Anpassungsdruck zu einer weiteren Spezialisierung der Produktion kommen. Im Extremfall auf nur ein Produkt. Das ist dann eine ökonomische Entscheidung.
Im übrigen sollte man sich vergegenwärtigen, dass die Mitgliedsstaaten von dieser Art der Modulation sehr unterschiedlich betroffen sein werden. Während im EU-Durchschnitt 25 % des Volumens der Direktbeihilfen in Betriebe mit mehr als 50.000 Euro, also der Betriebe mit dem höchsten Kürzungssatz, fließen, sind das in Großbritannien 50 % und in Deutschland fast 40 % , dagegen in Italien nur 10 %, in Spanien 17 % und selbst in Frankreich unterdurchschnittliche 21 %. Die deutschen Bauern trifft es also stärker und auch der Bundeskanzler dürfte sich verwundert die Augen reiben, denn sein erklärtes Ziel, die Nettozahlerposition Deutschlands zu verbessern, wird damit konterkariert.

– Die Entkopplung der Direktbeihilfen von der Produktion birgt in ihrer Radikalität viele Gefahren. Eine schrittweise Entkopplung wäre vernünftiger. Ernst genommen werden sollten hierbei Warnungen vor solchen mit der Entkopplung verbundenen Gefahren, wie dass die EU zum Nettoimporteur von Rindfleisch werden könnte, dass der gerade in benachteiligten Gebieten entwickelten Mutterkuhhaltung der Todesstoß versetzt würde, dass die Stilllegungsflächen auf ertragsschwachen Standorten anwachsen würden, dass mit der Schaffung eines Marktes für Prämienansprüche der Spekulation Vorschub geleistet würde etc.
Fatal ist, dass als Bemessungsgrundlage der entkoppelten Prämien die historische Verteilung der Direktbeihilfen für künftige Jahre festgeschrieben wird. Damit bleibt es bei Ungerechtigkeiten in der Prämienhöhe zwischen Regionen mit ertragsreichen und ertragsschwachen Böden, aber auch zwischen Marktfrucht- und Futterbaubetrieben. Sicher lassen sich Besitzstände nur schrittweise verändern, aber derartige Schritte wenigstens ins Auge zu fassen, hätte zu einer Reform, die ihren Namen verdient, gehört.

– Nicht hinnehmbar ist, dass die Roggenintervention ersatzlos gestrichen werden soll. Die damit verbundenen Einkommenseinbußen würden massiv Landwirte besonders in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt treffen. Nach wie vor halte ich deshalb die Einführung einer zeitlich befristeten degressiven Ausgleichszahlung für unabdingbar.

– Unausgereift erscheinen die Vorschläge für eine weitere Reform der Milchmarktordnung. Höhere, über die Agenda 2000 hinaus gehende Preissenkungen bei gleichzeitiger Aufstockung der Milchquote und nur unzureichenden Ausgleichszahlungen gefährden die Milchproduktion. Diese Vorschläge bedürfen deshalb einer gründlichen ökonomischen Bewertung.

– Die Verknüpfung der Direktzahlungen mit den Umweltauflagen umfasst 38 EU-Einzelvorschriften mit ihrer nationalen Umsetzung und bezieht sich auf die genutzten und ungenutzten Flächen. Die freie Entscheidungsmöglichkeit der Bauern wird damit auf eine harte Probe gestellt und es ist eigentlich an dieser Stelle zu erwarten, das in Deutschland die Sach-Problemanalyse um den Verbraucherschutz auf gerade Füße gestellt wird. Hier fehlt es an ökologischen Vorentscheidungen und schlimmer noch, es gibt zu viele Alleingänge wie am Beispiel der Tierhalteverordnung, der Mehrwertsteuereinführung für Blumen bis hin zu der überflüssigen Diskussion darüber, das die Verbraucher für die Lebensmittelsicherheit teurer bezahlen sollen.

– Unakzeptabel ist auch, dass die EU-Kommission den Beitrittsländern mit ihren Vorschlägen Bedingungen diktiert, über die im Vorfeld des Kopenhagener EU-Gipfeltreffen überhaupt nicht verhandelt wurde. Immerhin hat Fischler zugegeben, dass die Landwirte der neuen Mitglieder bei Durchführung der Reformvorschläge Einkommenseinbußen erleiden würden, während die in den alten EU-Ländern angeblich Einkommensgewinne erzielen könnten. Allein aus diesem Grund ist es politisch notwendig, die Entscheidung zur Agrarreform erst dann zu treffen, wenn die Beitrittsländer auch mit entscheiden können.

Alles in allem ist das Regelwerk der Fischler-Vorhaben die Summe kleiner und größerer Veränderungen und deshalb so gefährlich, weil man nie wissen kann, wo und wann die plötzliche Katastrophe in Form eines Strukturumbruches ausbricht.

Ich werde mich bei der Mitentscheidung im Europäischen Parlament dafür einsetzen, das die Landwirtschaft in Europa weltweit unter dem Leitbild der Nachhaltigkeit und der Regionalität gestärkt wird und Bäuerinnen und Bauern ein Auskommen auf dem Lande haben.