Gleichstellung der Geschlechter in der Europäischen Verfassung verankern

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März und zur unzureichenden Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter im vorliegenden Verfassungsentwurf erklärt die PDS-Europaabgeordnete Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mitglied des Europäischen Konvents:

Die Situation von Frauen in der Europäischen Union ist nach wie vor durch massive Benachteiligung gegenüber Männern gekennzeichnet: Niedrigere Löhne, schlechtere Arbeitsbedingungen und schlechtere Karrierechancen für Frauen gehören zum europäischen Alltag. Umso bedenklicher ist, dass, entgegen den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Soziales Europa“ des Europäischen Konvents, die Gleichstellung der Geschlechter als Wert der Europäischen Union bisher keinen Eingang in die vom Konventspräsidium vorgelegten Entwürfe für die ersten Verfassungsartikel gefunden hat. Weiterhin ungeklärt ist auch, welchen Stellenwert die EU-Grundrechtecharta in der europäischen Verfassung künftig haben wird. Die Charta – zentraler Baustein für die Identifikation der Menschen in Europa mit der Europäischen Union – muss nicht nur rechtsverbindlich werden, sondern im Wortlaut an den Beginn der Verfassung gestellt werden. Damit stünde auch ihr Artikel 23, der die Union zur Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft verpflichtet, an herausragender Stelle.

Der Europäische Konvent muss hinsichtlich der Gleichstellungsfrage noch erhebliche Anstrengungen unternehmen. Mädchen und Frauen in der EU brauchen kein gutes Zureden und keine weiteren leeren Versprechungen. Sie brauchen Rechte, die helfen, endlich die massive Ungerechtigkeit und Ungleichheit, insbesondere innerhalb der Arbeitswelt, anzugehen und schrittweise zu beseitigen. Entsprechende Anträge habe ich im Konvent eingereicht. Auch auf dem Gebiet der Gleichstellung ist der Konvent aufgerufen, keine Rückschritte in der Europäischen Union zuzulassen.

Brüssel, den 7. März 2003

Quelle:
www.sylvia-yvonnekaufmann.de