EU-USA-Auslieferungsabkommen: Ein schwerer Schlag für die Grundrechte
Zum Entwurf des Abkommens zwischen der EU und den USA hinsichtlich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und bei Auslieferungen erklärt die PDS-Europaabgeordnete Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mitglied des Europäischen Konvents:
Das geplante Auslieferungsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, welches heute im Europäischen Parlament verhandelt wurde, ist schon ein starkes Stück: Mit ihm werden die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union massiv verletzt. Besonders gravierend ist, dass Menschen, denen in den USA die Todesstrafe droht, trotzdem dorthin ausgeliefert werden können – allein aufgrund der Zusicherung, die Todesstrafe würde nicht vollstreckt. Die Anträge meiner Fraktion, die Zusammenarbeit mit den USA prinzipiell von der Abschaffung der Todesstrafe abhängig zu machen, wurden leider abgelehnt. Es bleibt jedoch dabei: Bei der Aushandelung des Abkommens haben die beteiligten EU-Beamten die EU-Grundrechtecharta – Artikel 2 (Recht auf Leben) und Artikel 19 Abs. 2 (Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung) – mit Füßen getreten.
Zudem werden mit dem Abkommen eine ganze Reihe weiterer Rechte von Unionsbürgern und -bürgerinnen verletzt. So etwa der Schutz personenbezogener Daten, wie er in Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta festgeschrieben ist. Es ist mir unbegreiflich, dass dergleichen an der Öffentlichkeit vorbei ausgehandelt worden ist und nun eilends beschlossen werden soll.
Eine klammheimliche Außenpolitik, die die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger preisgibt, kann nicht die Zukunft Europas bestimmen. Im Europäischen Konvent werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, dass die Bekämpfung des Terrorismus nicht als Vorwand benutzt wird, allerorten die Grund- und Menschenrechte zu suspendieren.
Brüssel, den 03.06.2003