Verbraucherkredit-Richtlinie: Kehrtwendung in letzter Minute

Christel Fiebiger

Zur aktuellen Debatte um eine neue Verbraucherkreditrichtlinie erklärt die Europaabgeordnete Christel Fiebiger:

Am 5.11.2003 lag dem Europäischen Parlament ein Bericht des Rechtsausschusses zum Kommissionsentwurf einer neuen Verbraucherkredit-Richtlinie vor. Darin wurde die Zurückweisung des Entwurfs an die Kommission empfohlen. Dagegen gab es erhebliche Einwände. Der Berichterstatter Joachim Wuermeling sah sich deshalb gezwungen, eine Kehrtwendung zu vollziehen. Das heißt, der Entwurf der Verbraucherkredit-Richtlinie soll auf dem Tisch des Parlaments bleiben. Das fand mehrheitlich Zustimmung.

Ich bin über diese unerwartete Entwicklung froh. Tatsächlich wäre eine Zurückweisung der Verbraucherkredit-Richtlinie an die Kommission kein geeignetes Mittel gewesen. Indem nunmehr die Richtlinie im parlamentarischen Verfahren bleibt, besteht eine realistische Chance, diese Richtlinie in dieser Legislaturperiode zum erfolgreichen Abschluß zu bringen.
Fakt ist, dass der Kommissionsentwurf grundlegend qualifiziert werden muss. Damit bürdet sich das Parlament eine große Arbeit auf. Es erledigt gewissermaßen die hochbezahlte Arbeit der Kommission.

Trotzdem ist es richtig, diese Arbeit nicht zu scheuen. Bei einer Zurückweisung hätte die Gefahr bestanden, dass für den Verbraucherschutz begrüßenswerte Ansätze wie
– das Verbot des Abschlusses von Kreditgeschäften an der Haustür, oft in betrügerischer Absicht
– die Ausweitung der Widerrufsfrist für Verbraucher
verschwunden wären.

Nicht zuletzt ergibt sich mit der weiteren Befassung durch das Parlament die Chance, dass z.B. Änderungen und Ergänzungen zu solch wichtigen Kritikpunkten wie zum Beispiel
– der Hamonisierung des Verbraucherschutzes im Immobiliengeschäft oder
– dem Problem der verbundenen Geschäften
noch mal gründlich diskutiert und tatsächlich progressiv geregelt werden.

Das Beispiel von tausenden geschädigten Verbrauchern in Deutschland, die auf die so genannten Erwerbermodell-Geschäfte bei Immobilien hereingefallen sind, macht deutlich, dass unbedingt jetzt und nicht irgendwann Rechtsvorsorge für Verbraucher und Kreditkunden getroffen werden muss.